Sömmerungsbetriebe
Die ausgedehnten schweizerischen Alplandschaften wurden durch die Nutzung durch Weidetiere stark geprägt. Nur durch Nutzung und Pflege kann diese Kulturlandschaft erhalten werden. Die Nutzung ist zudem notwendig, damit das Sömmerungsgebiet weiterhin seine wichtige Rolle für die Ernährungssicherheit, für die Ökologie und für die Gesellschaft erfüllen kann. Wird die Nutzung aufgegeben, werden die Alpweiden zu Wald.
Charakterisierung der Sömmerungsbetriebe
Sömmerungsbetriebe werden während der Alpsaison bewirtschaftet und dienen der Alpung von Wiederkäuern. Ihre saisonale Bewirtschaftung ist der Hauptunterschied zu den ganzjährigen Betrieben. Ein weiteres Merkmal der Sömmerungsbetriebe ist ihre Spezialisierung auf Weide: sie bestehen ausschliesslich aus Grünland, das an den Standort angepasst und mit abgestufter Intensität zu nutzen ist. Das Sömmerungsgebiet umfasst die traditionell alpwirtschaftlich genutzte Fläche. Alpweiden sind in der Regel hoch gelegen, sie können aber auch vergleichsweise tief liegen, da die traditionelle Nutzung bestimmend ist. Das Sömmerungsgebiet ist nach unten gegenüber der landwirtschaftlichen Nutzfläche abgegrenzt, nicht jedoch nach oben gegenüber den unproduktiven Flächen (Steine, Eis, Fels, usw.).
Offenhaltung
Die Offenhaltung der Alpweiden ist nur mit Raufutterverzehrern möglich. Um die Bewirtschaftung und Pflege dieser wertvollen Flächen zu gewährleisten, wurde der Sömmerungsbeitrag ab 2014 erhöht. Gleichzeitig wurde ein Alpungsbeitrag eingeführt, um einen Anreiz für Heimbetriebe zu schaffen, ihre Tiere in die Sömmerung zu geben. Die Kombination dieser zwei Massnahmen soll einen genügenden Tierbesatz sicherstellen, damit Sträucher und Bäume längerfristig die Alpweiden nicht gefährden.
Nachhaltige Nutzung im Sömmerungsgebiet
Alpweiden sollen nachhaltig bewirtschaftet werden; dieses Prinzip wird folgendermassen konkretisiert:
Die Sömmerungsbetriebe müssen sachgerecht und umweltschonend bewirtschaftet werden, ohne zu intensive oder zu extensive Nutzung. Naturschutzflächen sind vorschriftsgemäss zu bewirtschaften.
Die Düngung der Weideflächen erfolgt grundsätzlich mit alpeigenem Dünger (Mist, Gülle). Stickstoffhaltige Mineraldünger und alpfremde flüssige Dünger dürfen nicht verwendet werden. Für die Zufuhr von anderen Düngern (z. B. Phosphor oder Kalk) ist eine Bewilligung des Kantons notwendig.
Die Tiere werden mit alpeigenem Gras gefüttert. Zur Überbrückung witterungsbedingter Ausnahmesituationen sowie für Milchtiere ist eine begrenzte Futterzufuhr möglich.
Die Weiden sind vor Verbuschung und Vergandung zu schützen. Problempflanzen sind zu bekämpfen. Ein Leitfaden zum Thema «Verbuschung und Problempflanzen im Sömmerungsgebiet» ist auf der Internetseite der Agridea abrufbar. Mehr Informationen zu den Problempflanzen befinden sich auch bei www.patura-alpina.ch.
Entwicklung der Sömmerungsbetriebe
Die Grösse eines Sömmerungsbetriebs wird in Normalstössen gemessen. Ein Normalstoss entspricht der Sömmerung einer Raufutterverzehrenden Grossvieheinheit während 100 Tagen. Er entspricht somit der Menge Gras, um eine Kuh während 100 Tagen zu füttern. Graswachstum und Futterbedarf der Tiere sollen auf einer Alp so gut wie möglich im Gleichgewicht sein; dafür wurde für jeden Sömmerungsbetrieb ein Normalbesatz festgelegt.
Zwischen 2003 und 2019 hat sich die Anzahl Sömmerungsbetriebe von 7472 auf 6740 reduziert. Der gesamte Normalbesatz ist aber ziemlich stabil geblieben. Mit der Zeit sind die Sömmerungsbetriebe tendenziell grösser geworden, da bestehende Betriebe fusionierten oder durch den Nachbarbetrieb übernommen wurden.
Bewirtschaftungsverhältnisse
Bewirtschaftende von Sömmerungsbetrieben sind meistens natürliche Personen und einfache Gesellschaften (Geschwister Gesellschaft, oder Mehr-Generationen Gesellschaft, usw.); diese Rechtsformen sind auch für Ganzjahresbetriebe üblich. Als Besonderheit kommen bei der Sömmerung aber weitere Rechtsformen häufig vor, wie Genossenschaften oder öffentlich-rechtliche Körperschaften. Diese Rechtsformen haben ihre Wurzeln einerseits in der Tradition, andererseits in der Wirtschaftlichkeit. Denn die kollektive Bewirtschaftung weist wirtschaftliche Vorteile auf.
Entwicklung des Tierbestands im Sömmerungsgebiet
Insgesamt war der Tierbesatz auf den schweizerischen Alpen zwischen 2000 und 2019 relativ stabil mit jährlichen Fluktuationen je nach Witterungsverhältnissen. Milchkühe und Rinder (Kategorie «Anderes Rindvieh») haben in dieser Periode um je rund 15 % abgenommen. Gleichzeitig verdreifachte sich die Zahl der Mutterkühe. Dieser Verschiebung ist eine Folge der Entwicklungen auf den Tal- und Bergbetrieben. Im Vergleich mit 2000 wurden 2019 rund 25 % weniger Schafe und Pferde, aber rund 20 % mehr Ziegen gesömmert. Die Schafsömmerung ist aufgrund des Herdenschutzes relativ aufwändig.
Folgende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung des Bestandes gesömmerter Tiere nach verschiedenen Tierkategorien.
Entwicklung der Schafsömmerung
Seit dem Beitragsjahr 2003 werden differenzierte Sömmerungsbeiträge für Schafe (ohne Milchschafe) nach Weidesystem ausgerichtet. Mit den höheren Beiträgen für die ständige Behirtung und Umtriebsweide werden einerseits die höheren Kosten berücksichtigt, andererseits wird der Anreiz für eine nachhaltige Schafalpung erhöht. Eine ständige Behirtung bedeutet, dass die Herdenführung durch einen Hirten mit Hunden erfolgt und die Herde täglich auf einen vom Hirten oder von der Hirtin ausgewählten Weideplatz geführt wird. Bei einer Umtriebsweide hat die Beweidung während der ganzen Sömmerung abwechslungsweise in verschiedenen Koppeln zu erfolgen, die eingezäunt oder natürlich klar abgegrenzt sind.
Durch die Präsenz von Grossraubtieren steigt der Anreiz für eine nachhaltige Schafalpung. Dies hat die Schafsömmerung in den letzten Jahren massiv beeinflusst. Die Anzahl der Schafe auf übrigen Weiden hat sich in den letzten Jahren deutlich reduziert; die Anzahl der Schafe unter ständiger Behirtung hat in derselben Zeitspanne entsprechend zugenommen. Dieser Trend setzte sich auch 2019 fort.
Auslastung der Sömmerungsbetriebe
Die Auslastung der Sömmerungsbetriebe durch Nutztiere kann mittels des Anteils der effektiven Bestossung am verfügten Normalbesatz berechnet werden. Insgesamt lag die Auslastung der Alpen, ohne Schafalpen, im Jahr 2019 bei 91 %. Die Auslastung der zwei grössten Sömmerungskantone BE und GR entsprach etwa diesem Wert.
Folgende Grafik gibt einen Überblick über die Auslastung pro Kanton.
Folgende Grafik gibt einen Überblick über die Auslastung pro Sömmerungsbetrieb.
Simon Hasler, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, simon.hasler@blw.admin.ch
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