Übergangsbeitrag
Der Übergangsbeitrag stellt einen sozialverträglichen Übergang von der vorherigen in die Agrarpolitik 2014 – 2017 sicher. Auf der Webseite des BLW (www.blw.admin.ch) können weitere Informationen zur Berechnung des Übergangbeitrags eingeholt werden. Diese finden sich unter > Instrumente > Direktzahlungen > Übergangsbeitrag
Im 2019 wurde mit 104,4 Millionen Franken 9,4 Mio. Fr. weniger für den Übergangsbeitrag ausgerichtet als im Vorjahr (113,8 Mio. Fr.).
Aus untenstehender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beiträge je landwirtschaftlicher Zone ablesen.
Übergangsbeitrag 2019
Einheit | Talregion | Hügelregion | Bergregion | Total | |
Betriebe | Anzahl | 16 574 | 11 003 | 12 105 | 39 682 |
Beitrag pro Betrieb | Fr. | 2 814,8 | 2 590,7 | 2 416,5 | 2 631,1 |
Total | in 1 000 Fr. | 46 652 | 28 505 | 29 252 | 104 409 |
Quelle: BLW
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ausbezahlten Übergangsbeiträge je Kanton und je landwirtschaftlicher Zone.
Der Übergangsbeitrag wird bei einem hohen massgebenden Einkommen oder Vermögen sowie bei einer wesentlichen strukturellen Veränderung des Betriebes begrenzt. Die strukturelle Veränderung wird anhand der SAK bestimmt. Ist diese gegenüber dem Referenzjahr um 50 % oder mehr gesunken, wird der Übergangsbeitrag reduziert. In folgender Tabelle ist die Wirkung dieser Begrenzungen für das 2019 ersichtlich.
Wirkung der Begrenzung des Übergangsbeitrags 2019
Begrenzung Übergangsbeitrag | Betroffene Betriebe | Begrenzung Total | Abzug pro Betrieb |
Einheit | Anzahl | in 1 000 Fr. | Fr. |
Abzüge aufgrund der Reduktion der Betriebsgrösse (SAK) um mehr als 50 % (im Vergleich zum Referenzjahr) | 1 399 | 2 168,6 | 1 550 |
Begrenzung aufgrund von Einkommen oder Vermögen | 3 381 | 6 897,6 | 2 040 |
Total der Begrenzung | 9 066,2 |
Quelle: BLW
Philipp Meyer, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, philipp.meyer@blw.admin.ch
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