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Der Übergangsbeitrag stellt einen sozialverträglichen Übergang von der vorherigen in die Agrarpolitik 2014 – 2017 sicher. Auf der Webseite des BLW (www.blw.admin.ch) können weitere Informationen zur Berechnung des Übergangbeitrags eingeholt werden. Diese finden sich unter > Instrumente > Direktzahlungen > Übergangsbeitrag

Im 2019 wurde mit 104,4 Millionen Franken 9,4 Mio. Fr. weniger für den Übergangsbeitrag ausgerichtet als im Vorjahr (113,8 Mio. Fr.).

Aus untenstehender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beiträge je landwirtschaft­licher Zone ablesen. 
 

Übergangsbeitrag 2019

EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl16 57411 00312 10539 682
Beitrag pro BetriebFr.2 814,82 590,72 416,52 631,1
Totalin 1 000 Fr. 46 65228 50529 252104 409

Quelle: BLW


Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ausbezahlten Übergangsbeiträge je Kanton und je landwirtschaftlicher Zone.


Der Übergangsbeitrag wird bei einem hohen massgebenden Einkommen oder Ver­mögen sowie bei einer wesentlichen strukturellen Veränderung des Betriebes begrenzt. Die strukturelle Veränderung wird anhand der SAK bestimmt. Ist diese gegenüber dem Referenzjahr um 50 % oder mehr gesunken, wird der Übergangsbeitrag reduziert. In folgender Tabelle ist die Wirkung dieser Begrenzungen für das 2019 ersichtlich. 
 

Wirkung der Begrenzung des Übergangsbeitrags 2019

Begrenzung ÜbergangsbeitragBetroffene
Betriebe
Begrenzung
Total
Abzug pro
Betrieb
EinheitAnzahlin 1 000 Fr. Fr.
Abzüge aufgrund der Reduktion der Betriebsgrösse
(SAK) um mehr als 50 % (im Vergleich zum Referenzjahr)
1 3992 168,61 550
Begrenzung aufgrund von Einkommen
oder Vermögen
3 3816 897,62 040
Total der Begrenzung9 066,2 

Quelle: BLW 

Philipp Meyer, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, philipp.meyer@blw.admin.ch

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