Pflanzenbau
Der Bund fördert den Pflanzenbau ergänzend zum Grenzschutz mit spezifischen Massnahmen. Im Bereich Ackerbau entrichtet er Flächenbeiträge bestehend aus dem Einzelkulturbeitrag und der neu eingeführten Zulage für Getreide. Diese Zulage löst ab 2019 die Ausfuhrbeiträge des Bundes ab. Im Bereich Obstbau richtet er Beiträge für Verwertungsmassnahmen von Schweizer Obst aus.
Mehr finanzielle Mittel 2019
Im Berichtsjahr hat der Bundesrat die Mittel für die Stützung des Pflanzenbaus erhöht. Zusätzlich zu den Beiträgen der bereits bestehenden Massnahmen wurde 2019 eine Getreidezulage ausgerichtet. Für die Getreidezulage standen 15,6 Millionen Franken zur Verfügung. Diese Bundesmittel waren bisher für die Ausfuhrbeiträge bestimmt und wurden ins Agrarbudget übertragen.
Die Höhe der Getreidezulage, ausgerichtet als Flächenbeitrag, errechnet sich aus den eingestellten Mitteln und der berechtigten Getreidefläche. Die Getreidezulage stützt sich auf Artikel 55 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG).
Getreidezulage 2019
Fläche | Total | Beitrag |
ha | in 1000 Fr. | Fr. je ha |
122 245 | 15 647 | 128 |
Für die bisherigen Massnahmen wurden insgesamt 69,2 Millionen Franken ausgerichtet, das sind 4,5 Millionen Franken mehr als noch 2018. Ausschlaggebend war die Erhöhung um 300 Franken auf 2100 Franken je Hektare des Einzelkulturbeitrags für Zuckerrüben. Diese Erhöhung ist befristet für die Jahre 2019 bis 2021. Eine Zunahme um 1,6 Millionen Franken gegenüber 2018 erfuhren aber auch die Ausgaben für die Herstellung von Produkten aus Beeren-, Kern- und Steinobst. 94 % des Gesamtbetrags für die bestehenden Massnahmen entfiel auf die Förderung von Einzelkulturen, 5 % auf die Verwertung von Obst und 1 % auf die Weinlesekontrolle.
Ab 2019 gibt es eine neue Getreidezulage. Sie wird für alle Getreidearten – ausgenommen Körnermais – ausgerichtet.
Mit dem WTO-Ministerbeschluss über den Ausfuhrwettbewerb vom 19. Dezember 2015 wurde die Aufhebung der Ausfuhrbeiträge bis spätestens 2020 vereinbart. Die 2018 letztmals als Ausfuhrbeiträge für Milch- und Getreideerzeugnisse eingesetzten Mittel übertrug das Parlament mit Wirkung ab 2019 in das Agrarbudget. Unter Getreideerzeugnisse sind Verarbeitungsprodukte auf der Basis von Getreide z.B. Teig zu verstehen. Wie die Einzelkulturbeiträge wird die Getreidezulage über die Kantone an die Getreideproduzentinnen und Getreideproduzenten ausgerichtet.
Mit Einzelkulturbeiträgen können Kulturen gefördert werden, die für die Versorgung der Bevölkerung wichtig sind. Andernfalls würden sie aufgrund ihrer tiefen Rentabilität nicht in ausreichendem Ausmass angebaut. Die Beiträge werden nur ausgerichtet, wenn die Kulturen im Reifezustand geerntet werden. Die Einzelkulturbeiträge stützen sich auf Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) und werden für Ölsaaten, Körnerleguminosen, Zuckerrüben und Saatgut von Kartoffeln, Mais und Futtergräsern sowie Futterleguminosen ausgerichtet. Der Vollzug der Massnahme erfolgt aus praktischen Gründen (gleiche Prozesse) zusammen mit den Direktzahlungen.
Wichtigste Beiträge (EKBV) 2019
Kultur | Fläche | Beitrag | Total |
ha | Fr. je ha | in 1000 Fr. | |
Zuckerrüben | 17 442 | 2 100 | 36 628 |
Raps | 22 471 | 700 | 15 730 |
Sonnenblumen | 5 866 | 700 | 4 106 |
Soja | 1 696 | 1 000 | 1 696 |
Ackerbohnen | 987 | 1 000 | 987 |
Eiweisserbsen | 3 529 | 1 000 | 3 529 |
Lupine | 162 | 1 000 | 162 |
Total | 62 838 |
Quelle: BLW
Gesamthaft betrugen die Ausgaben 2019 im Bereich Obstverwertung 3,4 Millionen Franken gegenüber 1,8 Millionen Franken im Jahr 2018. Die Mehrausgaben sind grösstenteils darauf zurückzuführen, dass aufgrund der frostbedingten Ernteausfälle 2017 im Folgejahr 2018 nahezu keine Marktreservebeiträge ausgerichtet wurden.
Lagerungskosten ein Vielfaches höher als 2018
Im Herbst 2018 wurden von den Mostereien 4264 Tonnen Apfelsaftkonzentrat und 454 Tonnen Birnensaftkonzentrat als Marktreserve 2018/19 eingelagert. Die Beiträge an die Marktreserve von Kernobstsaftkonzentrat beliefen sich im Jahr 2019 auf rund 0,9 Millionen Franken gegenüber nur rund 7000 Franken im Vorjahr. Grund für diesen grossen Unterschied zwischen den beiden Jahren waren die frostbedingten Ernteausfälle im Jahr 2017. Diese führten dazu, dass im Herbst 2017 für die Periode 2017/18 kein Apfelsaftkonzentrat und nur 39 Tonnen Birnensaftkonzentrat als Marktreserve eingelagert und im Folgejahr 2018 mit Beiträgen unterstützt wurden.
Die Ernten von Apfel- und Birnbäumen unterliegen häufig starken jährlichen Schwankungen. Das Phänomen ist allgemein als Alternanz bekannt. Mit der Einlagerung von Konzentratreserven, die den Jahresbedarf übersteigen, kann das Angebot an Konzentrat und daraus hergestellter Produkte ausgeglichen werden. Der Bund unterstützt die Lagerung einer betriebsbezogenen Marktreserve durch die Mostereien mit Beiträgen an die Lager- und Kapitalzinskosten.
Kosten für die Herstellung von Produkten aus Beeren-, Kern- und Steinobst gestiegen
Die Ausgaben für die Herstellung von Beeren-, Kern- und Steinobstprodukten lagen 2019 bei 2,3 Millionen Franken, d.h. 0,6 Millionen Franken höher als im Vorjahr. Mit diesen Mitteln wurde die Verwertung von gesamthaft 7782 Tonnen Obst unterstützt. Die Obstmenge setzte sich zusammen aus 5198 Tonnen Kernobst, einschliesslich der für die Essigherstellung verwendeten Mostobstprodukte (2018: 4737 Tonnen), 1855 Tonnen Steinobst (2018: 1583 Tonnen) und 729 Tonnen Beerenobst (2018: 323 Tonnen). Die Beiträge können für Obst der Ernte des Gesuchsjahres und zusätzlich für Obst der Ernten der zwei Vorjahre angefordert und ausgerichtet werden. Je nach Zeitpunkt der Gesuchseinreichung sowie der Beitragsgewährung kann es zwischen den Jahren zu grossen Schwankungen bei den Mengen und Gesamtbeiträgen kommen, dies unabhängig von den jeweiligen Erntemengen.
Während der Import von frischem Obst häufig einem hohen Grenzschutz unterliegt, können zahlreiche auf der Basis von Obst hergestellte Produkte zollfrei oder mit einem marginalen Grenzschutz importiert werden. Als Teilausgleich der Differenz zwischen dem in- und dem ausländischen Produzentenpreis für den Rohstoff Obst schaffen die Beiträge für die Herstellung von Obstprodukten kohärente Rahmenbedingungen für die Produktion von Schweizer Obst und dessen Verarbeitung im Inland.
Die Beiträge für die Obstverwertungsmassnahmen basieren auf Artikel 58 Absatz 1 LwG und sind in der Verordnung vom 23. Oktober 2013 über Massnahmen zur Verwertung von Obst (Obstverordnung; SR 916.131.11) geregelt. Weitere Informationen dazu sind unter BLW > Nachhaltige Produktion > Pflanzliche Produktion > Obst verfügbar.
Das Weinkontrollsystem in der Schweiz besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Teilen: der Weinlesekontrolle und der Weinhandelskontrolle. Seit dem 1. Januar 2019 wird die Weinhandelskontrolle ausschliesslich von der Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) im Auftrag des Bundes durchgeführt. Deshalb waren 2019 etwas mehr als 1000 Selbsteinkellerer neu der SWK unterstellt. Rund 140 Betriebe, die mit der Verfügung über die Erhebung der Kontrollgebühren der SWK nicht einverstanden waren, haben beim BLW Beschwerde eingereicht. Mit Ausnahme einiger Beschwerden, die sich noch in Bearbeitung befinden, wurden die ursprünglichen Verfügungen der SWK bestätigt und sind somit rechtskräftig. In der Regel sind die Kontrollen der ihr neu unterstellten Betriebe normal verlaufen. Einige der Kontrollergebnisse zeigen jedoch, dass es gute Gründe gab, die Kontrollen unter der Ägide einer einzigen Stelle zu harmonisieren. Die SWK kontrolliert nun alle im Weinhandel tätigen Betriebe entsprechend den möglichen Risiken. Sie ist auch befugt, Massnahmen zu ergreifen, wenn sie Verstösse feststellt. Im Jahr 2019 wurden 32 Massnahmen von der SWK verfügt. Beide Teile des Weinkontrollsystems stehen unter der Aufsicht des BLW.
Im Bereich des Weinbaus beteiligt sich der Bund gemäss Artikel 64 Absatz 3 LwG an den von den Kantonen durchgeführten Weinlesekontrollen, welche das Traubengut vom Rebberg zum Weinkellerbetrieb verfolgt und die Einhaltung der Produktionsbestimmungen (Höchsterträge, Mindestzuckergehalte) überwacht. Der Beitrag besteht aus einem Basisbeitrag von 1000 Franken sowie einem von der Grösse der kantonalen Rebfläche abhängigen Beitrag von 55 Franken pro Hektare. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 826 715 Franken an die Weinlesekontrolle ausbezahlt.
Das Jahr 2019 war vom üppigen Angebot an Schweizer Weinen geprägt. Die Ernte 2018 fiel um 12,6 % höher aus als der Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Die Ernte 2019 war mit 98 Millionen Litern zwar kleiner als 2018, aber immer noch grösser als der Konsum von Schweizer Wein im Jahr 2019 (94 Mio. l). Die finanzielle Unterstützung des Bundes für Branchenmassnahmen zur Absatzförderung des Schweizer Weins wurde deshalb für 2019 und 2020 erhöht. Das Wachstum des Marktanteils des Schweizer Weins, das seit 2018 wieder beobachtbar ist, soll damit beschleunigt werden. Diese Prognose scheint nach der im März 2020 ausgebrochenen Covid-19-Pandemie und ihren negativen Folgen für die Wirtschaft beeinträchtigt zu sein. Angesichts des Einbruchs des Weinabsatzes, der insbesondere auf die lange Schliessung der Restaurants zurückzuführen ist, hat der Bundesrat am 20. Mai 2020 eine Entlastungsmassnahme zur Stabilisierung des Marktes für Schweizer Wein und zur Stützung des Traubenpreises für die Weinlese 2020 beschlossen.
Links auf die Website des BLW:
Elodie Comby, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, elodie.comby@blw.admin.ch
Marianne Glodé, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, marianne.glode@blw.admin.ch
Peter Schwegler, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, peter.schwegler@blw.admin.ch
Hans-Ulrich Tagmann, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, hans-ulrich.tagmann@blw.admin.ch
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