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Mit den Strukturverbesserungen verfügt der Bund über ein Instrument, um die Produktions-, Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse der Landwirtschaftsbetriebe im ländlichen Raum zu verbessern. Gemeint sind beispielsweise der Bau von Wegen, die Versorgung mit Wasser und Elektizität oder Landumlegungen. Besonders gefördert werden das Berggebiet und die Randregionen. Im Interesse der Öffentlichkeit werden zudem ökologische, tierschützerische und raumplanerische Ziele umgesetzt. Ein Beispiel dafür ist der Bau von besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen. Massnahmen, um die Emissionen von Ammoniak zu reduzieren und den Eintrag von Pflanzenschutzmittel in Gewässer zu vermeiden, gehören ebenfalls dazu.

Komplexe Probleme mit gemeinschaftlichen Massnahmen lösen

Meliorationen sind von ihrer Geschichte her zwar eine Massnahme zugunsten der Landwirtschaft, haben aber einen grossen öffentlichen Nutzen. Von der besseren Erschliessung der Höfe und Felder, vom Unterhalt der Wege und Drainagen und von der Vernetzung der Biotope profitieren Landwirtschaft, Gemeinden und die gesamte Bevölkerung im ländlichen Raum gleichermassen. Um Defizite im ländlichen Raum zu ermitteln und Lösungsmassnahmen aufzuzeigen, wird seit einigen Jahren die sogenannte Landwirtschaftliche Planung (LP) eingesetzt. Eine Wegleitung zur LP ist hier zu finden. Mit der LP werden die verschiedenen Ansprüche der Akteure gesammelt und sachlich gegeneinander abgewogen. Damit wird eine Gesamtsicht möglich, die eine Basis für breit abgestützte, von den verschiedenen Akteuren getragene Lösungen, darstellt. So können beispielsweise für grössere Infrastrukturprojekte die notwendigen Räume ausgeschieden werden. Klimaschutz, Gewässerschutz, Wassermangel und die Umsetzung von regionalen Landwirtschaftsstrategien sind neue Herausforderungen für die ländliche Entwicklung. Mit dem Instrument der gemeinschaftlichen Massnahmen können komplexe und vielschichtige Fragestellungen im Interesse der Gesellschaft gelöst werden.

Mit einzelbetrieblichen Massnahmen landwirtschaftliche Infrastrukturen fördern

Mit der Unterstützung der Landwirtschaftsbetriebe werden nebst wirtschaftlichen Zielsetzungen auch Tierwohl- und Umweltziele angestrebt. Beispiele dazu sind der Bau von besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen oder Massnahmen zur Reduktion von Schadgasen wie Ammoniak. Die Eintretenskriterien sind so gestaltet, dass professionelle, bäuerliche und bodenbewirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe von Investitionshilfen profitieren.

Als Investitionshilfen für Strukturverbesserungen stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • nicht rückzahlbare Beiträge, die eine Beteiligung der Kantone voraussetzen und

  • rückzahlbare, unverzinsliche Investitionskredite.

Investitionshilfen dienen dazu, die landwirtschaftlichen Infrastrukturen zu fördern. Sie ermöglichen, die Betriebe an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen. Dies erlaubt, die Produktionskosten zu senken und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu verbessern. Auch in der EU sind landwirtschaftliche Investitionshilfen wichtige Massnahmen zur Förderung des ländlichen Raums. Die EU stellt im Zeitraum 2014 – 2020 zusammen mit den Mitgliedstaaten total 161 Milliarden Euro für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Allerdings werden in der EU die Investitionshilfen – dort Beihilfen genannt – ausschliesslich als Beiträge ausgerichtet, müssen also nicht zurückgezahlt werden.

Finanzielle Mittel für Beiträge stabil

Im Berichtsjahr hat der Bund für Bodenverbesserungen, Projekte zur regionalen Entwicklung und landwirtschaftliche Hochbauten Beiträge im Umfang von 82,78 Millionen Franken ausbezahlt. Das entspricht in etwa der Summe, die 2018 ausgegeben wurde.
 

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2019 wurden insgesamt 787 neue Strukturverbesserungsprojekte genehmigt, was ein Investitionsvolumen von insgesamt 441,7 Millionen Franken ausgelöst hat. Das sind etwa 40 Millionen Franken weniger als noch im Vorjahr.
 

Anzahl genehmigter Projekte und Gesamtkosten 2019

Anzahl ProjekteGesamtkosten
1 000 Fr.
Gesamtmeliorationen3630 238
Weitere Bodenverbesserungen407178 119
Projekte zur regionalen Entwicklung PRE76 708
Landwirtschaftliche Gebäude337226 710
Gesamttotal787441 775


Investitionskredite: Weniger Fälle, ähnliches Kreditvolumen

Im Jahre 2019 bewilligten die Kantone für 1594 Fälle Investitionskredite im Betrag von 272,5 Millionen Franken. Von diesem Kreditvolumen entfielen 84,1 % auf einzelbetriebliche und 9,3 % auf gemeinschaftliche Massnahmen. Im Vergleich dazu waren es 2018 gut 100 Fälle mehr mit einem ähnlichen Kreditvolumen (277 Mio. Fr.). Für gemeinschaftliche Projekte können auch Überbrückungskredite, sogenannte Baukredite mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren, gewährt werden.
 

Investitionskredite 2019

AnzahlMio. Fr.Anteil %
Einzelbetriebliche Massnahmen1 450229,384,1 %
Gemeinschaftliche Massnahmen, ohne Baukredite10925,39,3 %
Baukredite3517,96,6 %
Total1 594272,5100 %

Quelle: BLW



Die Kredite für einzelbetriebliche Massnahmen wurden hauptsächlich als Starthilfe (ca. 37 Mio. Fr.) sowie für den Neu- oder Umbau von landwirtschaftlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden (insgesamt ca. 72 Mio. Fr.) eingesetzt. Sie werden in durchschnittlich 12,8 Jahren zurückbezahlt und tragen so zur raschen Entschuldung der Landwirtschaftsbetriebe bei. Die getilgten Mittel fliessen zurück in den Fonds de roulement und stehen unmittelbar für weitere Investitionen bereit. Bei erneutem Investitionsbedarf können die Betriebe wiederum auf die Unterstützung zählen und damit besser auf sich abzeichnende Veränderungen reagieren.

Bei den gemeinschaftlichen Massnahmen unterstützte der Bund insbesondere Bodenverbesserungen, Bauten und Einrichtungen für die Milchwirtschaft und für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte sowie der gemeinschaftliche Kauf von Maschinen oder Fahrzeugen.

Im Jahre 2019 wurden 0,3 Millionen Franken vom Investitionshilfefonds in den Betriebshilfefonds umverteilt. Das Umlaufvermögen des seit 1963 geäufneten Fonds de roulement für Investitionshilfen beträgt 2,57 Milliarden Franken.
 

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Samuel Reusser, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung und Bodenrecht, samuel.reusser@blw.admin.ch  
Michael Niggli, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung und Bodenrecht

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