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Revision der beruflichen Grundbildung

Die Teilrevision Grundbildung trat 2017 in Kraft. Seither ist die Organisation der Arbeitswelt der Landwirtschaft sowie der Pferdeberufe (Oda AgriAliForm), die bezweckt, Organisationen zu vereinen, die in der Berufsbildung der Bereiche Landwirtschaft, Spezialkulturen und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte tätig sind, aktiv daran, künftige Herausforderungen anzugehen. So hat sie wichtige Fragen wie die Dauer der Ausbildung (3 oder 4 Jahre) oder das Modell für die Lektionenverteilung (linear oder progressiv) aufgegriffen. Dazu wurde dem Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) der Auftrag erteilt, diese Fragen vorzuspuren, noch bevor die nächste Überprüfung stattfindet. Im Jahr 2018 fanden so zwei Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis und dem Bildungsbereich sowie mit externen Interessengruppen statt.

Im Anschluss an diese beiden Workshops und den EHB-Bericht startete AgriAliForm im August 2019 eine grössere Umfrage bei ihren Mitgliedorganisationen und deren Basis. Die verschiedenen Standpunkte wurde im Verlauf des Jahres 2020 durch die verschiedenen Gremien der AgriAliForm ausgewertet und analysiert. Nach einer ersten Sichtung der Ergebnisse haben sich die folgenden Elemente der eingegangenen Antworten als zentral herausgestellt:

  • Das Niveau des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) liegt zwischen dem Facharbeiter bzw. der Facharbeiterin und dem Betriebsleiter bzw. der Betriebsleiterin. Wer ihn besitzt, ist in der Lage, einen landwirtschaftlichen Betrieb zu führen, aber gegebenenfalls unter Inanspruchnahme externer Unterstützung wie zum Beispiel von Beratungsangeboten.

  • Die technischen Kompetenzen werden grundsätzlich in der Grundbildung erlernt, während die unternehmerischen Kompetenzen eher Teil der höheren Berufsbildung sind.

  • Die verschiedenen Berufe werden, abgesehen von der gewünschten Zusammenlegung der Berufe Winzer/in und Weintechnologe/Weintechnologin, voraussichtlich beibehalten.

  • Die Mobilität der Lernenden, die zwischen den verschiedenen Ausbildungsjahren den Lehrbetrieb wechseln, ist ein besonderes Merkmal, das beibehalten werden soll.

  • Es besteht kein Wunsch, die Anzahl der Tage der überbetrieblichen Kurse (üK), falls nicht unbedingt notwendig, zu erhöhen.

  • Was die Dauer der Lehre betrifft, sind die Meinungen geteilt:

  1. Der Gemüsebau ist klar für 3 Jahre.

  2. Die Weinberufe (Winzer/innen und Weintechnologen/Weintechnologinnen) wünschen sich 4 Jahre.

  3. Bei den Landwirten und Landwirtinnen stimmte AGORA* deutlich für die 4 Jahre, während sich der SBV** knapp für 3 Jahre aussprach.

  • Was das Modell der Lektionenverteilung betrifft, wird tendenziell die lineare Variante bevorzugt, das heisst eine gleichmässige Verteilung der Lektionen an der Berufsschule auf die verschiedenen Ausbildungsjahre.

  • Die Lerndokumentation soll entweder benotet oder dann abgeschafft werden.

  • Das EFZ muss die neuen Anforderungen so weit wie möglich berücksichtigen.

* Association des groupements et organisations romands de l'agriculture
** Schweizer Bauernverband

Der vollständige Zeitplan dieser Revision, die einen langen Prozess darstellt, sieht folgendermassen aus:

Zoom: grafik_efz_d.png

EFZ: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
EBA: Eidgenössisches Berufsattest

Immer mehr Anforderungen an die Ausbildung

In der letzten Zeit haben sich verschiedene zusätzliche Anforderungen an die Ausbildung herauskristallisiert. Als Erstes wurde der Einbezug der neuen, für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlichen Fachbewilligung diskutiert. Denn im Rahmen des nationalen Aktionsplans für Pflanzenschutzmittel ist der Erhalt der Fachbewilligung an das Bestehen einer spezifischen Prüfung geknüpft. Zurzeit laufen Gespräche mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), um eine möglichst einfache und kostengünstige Umsetzung zu erreichen.

Auch der Einbezug der neuen Anforderungen an den Umgang mit Hebefahrzeugen in die Grundbildung, namentlich in überbetriebliche Kurse, wurde erörtert. Schliesslich ist auch die Frage der Anforderungen der AP22+ an die Ausbildung und insbesondere deren praktische Umsetzung ein viel diskutiertes Thema. Während für den Einbezug dieser verschiedenen Anforderungen in die Grundbildung bereits Übergangslösungen gelten, wird im Rahmen der bevorstehenden Revision nach einer umfassenden Lösung gesucht.

Vorübergehend weniger Lernende im Berufsfeld Landwirtschaft

Obwohl die Anzahl der Lernenden im Berufsfeld Landwirtschaft im zweiten Jahr in Folge rückläufig ist, zeigt die langfristige Tendenz nach oben. Ganz offensichtlich bleibt dieses Berufsfeld für Junge attraktiv. Gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte sind die Grundlage einer unternehmerischen und nachhaltig produzierenden Landwirtschaft. Dafür setzt sich die OdA AgriAliForm ein.

Dieser vorübergehende Rückgang scheint zum Teil demografisch bedingt zu sein. Denn die derzeitigen Lehrlinge sind hauptsächlich zu Beginn der 2000er-Jahre geboren, als die Geburtenrate niedrig war. Im Gegensatz dazu wird ein anderer Trend untermauert. Der Anteil der Personen, die vor den 2000er-Jahren eine erste Ausbildung abgeschlossen hatten und nun eine Zweitausbildung absolvieren, nimmt zu. Dies bewirkt eine höhere Anzahl Lernende. Diese Tatsache sollte bei der Revision der Grundbildung berücksichtigt werden.
 

Anzahl Lernende im Berufsfeld Landwirtschaft und deren Berufe, Lehrjahr 2019/20

EFZ-Berufe1. Jahr2. Jahr3. JahrTotal
Landwirt/in6459901 1022 737
Geflügelfachmann/-frau42814
Gemüsegärtner/in16492590
Obstfachmann/-frau1131327
Winzer/in305267149
Weintechnologe/-technologin13232460
Alle EFZ-Berufe7091 1291 2393 077
   
EBA-Berufe1. Jahr2. Jahr  
Agrarpraktiker/in EBA59106 165
     
Alle Berufe des Berufsfelds76812351 2393 242

EFZ = Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
EBA = Eidgenössisches Berufsattest

Quelle: OdA AgriAliForm

Loïc Bardet, AGORA, Präsident AgriAliForm
Kontakt: Anton Stöckli, BLW, Fachbereich Forschung, Innovation und Evaluation,
anton.stoeckli@blw.admin.ch

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