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Sachplan Fruchtfolgeflächen – was ist das?

Der Sachplan Fruchtfolgeflächen (Sachplan FFF) ist eine raumplanerische Grundlage, die dazu dient, in der Schweiz ein Mindestumfang an Flächen für die landwirtschaftliche Produktion zu sichern. Es geht insbesondere darum, eine ausreichende Versorgung des Landes mit Nahrungsmitteln in schweren Mangellagen zu gewährleisten. Zuständig für den Sachplan ist der Bund. Gesetzlich geregelt ist diese Aufgabe im Raumplanungsgesetz (RPG, SR 700).

Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE hatte während mehreren Jahren die Federführung beim Evaluieren, Analysieren und Überarbeiten des Sachplans FFF aus dem Jahre 1992. Das Bundesamt für Umwelt BAFU und das Bundesamt für Landwirtschaft BLW haben dabei intensiv mitgearbeitet. Der Bundesrat hiess den neuen Sachplan im Mai 2020 gut.

Mit dem überarbeiteten Sachplan FFF soll langfristig gewährleistet werden, dass Umfang und Qualität an fruchtbaren Böden in der Schweiz erhalten und gesichert werden. 

Kompensationspflicht

Ein wichtiger Grundsatz für die langfristige Sicherung der fruchtbarsten Böden ist die Kompensation. Falls beispielsweise wegen einer Überbauung die Funktion eines Bodens für pflanzliches Wachstum unwiederbringlich zerstört wird, muss an einem anderen Ort Boden auf FFF-Qualität aufgewertet werden, um den Verlust zu kompensieren. Im Sachplan FFF wird geregelt, in welchen Fällen der Flächenverbrauch kompensiert werden muss und welche Art von Böden für die Aufwertung in Frage kommen. Bei Bundesvorhaben etwa muss die gesamte verbrauchte Fläche kompensiert werden.


KriteriumSchwellenwertBemerkungen
KlimazoneA / B / C / D1-4Die Klimazonen sind in der Klimaeignungskarte für die Landwirtschaft ersichtlich.
Hangneigung≤ 18 %
Pflanzennutzbare Gründigkeit≥ 50 cmGibt Auskunft über das durchwurzelbare Bodenvolumen, deshalb auch Wurzelraum genannt.
Schadstoffe gemäss VBBo≤ PrüfwertPrüfwerte für Nahrungspflanzenanbau (VBBo, Anhang 1, Kapitel 12).
Zusammenhängende FlächeMindestens 1 ha Grösse und geeignete ParzellenformFlächen können unabhängig ihrer Grösse als FFF angerechnet werden, wenn sie an bestehende FFF angrenzen und mit diesen sowohl eine sinnvoll bewirtschaftbare Einheit bilden als auch eine Grüsse von mindestens 1 ha aufweisen.

Minimalanforderungen für neu ins FFF-Inventar aufzunehmende Böden
Quelle: Sachplan FFF


In der Schweiz wurde schon 1992 der Mindestumfang an FFF festgelegt. Jeder Kanton ist weiterhin dafür verantwortlich, dass das ihm zugeteilte Kontingent langfristig gesichert bleibt. Sie sind zuständig, dass spätestens dann ein Verbrauch von FFF kompensiert werden muss, wenn das kantonale Kontingent nicht mehr eingehalten werden kann. In einigen Kantonen muss aber bei jedem Bauvorhaben der verbrauchte Anteil an FFF kompensiert werden, ausser bei sehr kleinen Flächen. 

Die Umsetzung dieser Verpflichtung ist in der Praxis nicht ganz einfach. So muss abgeklärt werden, welche Flächen sich für eine Kompensation eignen, ob die Eigentümer einverstanden sind, wieviel diese Aufwertung kostet und ob sie baurechtlich überhaupt bewilligt werden kann. 

Irreversibel zerstörte Böden können mit zeitlich und finanziell aufwändigen Methoden wiederhergestellt werden, wobei diese Böden selbstverständlich nicht mit natürlich gewachsenen Böden verglichen werden können.

Rekultivierung: Darunter wird die Wiederherstellung des Bodens nach einem temporären Eingriff verstanden (Kiesabbau, Deponie, Strassenbau usw.). Dadurch werden ihre typischen Eigenschaften wiederhergestellt und eine standortgerechte Nutzung ermöglicht. 

Die Wiederherstellung eines Bodens erfolgt schichtweise. Sowohl der Unter- als auch der Oberboden müssen sorgfältig und ohne Verdichtung aufgebracht werden. Die Arbeiten zur Rekultivierung dauern mehrere Jahre und anschliessend darf der Boden einige Jahre nur beschränkt bewirtschaftet werden um ihn nicht zu verdichten. Es ist wichtig, dass hier technisch einwandfrei und sorgfältig gearbeitet wird, nur so kann die geforderte Bodenfruchtbarkeit erreicht werden.

Geeignete Böden für eine Kompensation

Für eine Kompensation eignen sich hauptsächlich «anthropogen degradierte» Böden. Das sind Böden, welche durch wesentliche Veränderungen durch den Menschen, beispielsweise Verdichtung wegen schweren Maschinen oder Versiegelung durch die Bautätigkeit, ihre eigentliche Aufgabe nicht mehr wahrnehmen können. Sie sind also viel weniger fruchtbar, können Wasser kaum speichern oder sind so verdichtet, dass das Wasser nicht mehr versickern kann.

Hinweiskarte Kompensation von Fruchtfolgeflächen

Im Sachplan FFF ist festgehalten, dass die Kantone eine sogenannte Hinweiskarte erstellen müssen, um die Suche nach Kompensationsmöglichkeiten bei Bauvorhaben zu erleichtern. Einige Kantone haben bereits eine Hinweiskarte erstellt, andere müssen dies noch innert drei Jahren tun.
 

Geeignete Flächen für die Aufwertung

Für eine Hinweiskarte müssen zuerst diejenigen Flächen gefunden werden, die überhaupt für eine Aufwertung in Frage kommen. Es sind dies etwa versiegelte Flächen oder «anthropogen degradierte» Böden. Meist wurden diese Flächen durch Bautätigkeiten, durch unsachgemässes Auftragen von Bodenmaterial stark verändert oder gar bis in tiefe Schichten verdichtet. Es können auch durch Schadstoffe belastete Böden sein. Diese Flächen können aus Luftbildern, Bodenkarten, Kataster der belasteten Standorte, Verzeichnissen von Abbaugebieten oder aus historischen Karten, sowie aus bestehenden Bodenuntersuchungen ausfindig gemacht werden. 

Die Flächen müssen auch die FFF-Qualitätskriterien erfüllen können: Sie dürfen also die Neigung von 18 % nicht überschreiten und müssen eine sinnvoll bewirtschaftbare Einheit mit einer Mindestgrösse von 1 ha bilden.
 

Ausschlusskriterien

Die geeigneten Flächen müssen auf diverse Ausschlusskriterien geprüft werden. Böden in Schutzzonen oder geschützten Naturobjekten können nicht aufgewertet werden. Ebenso sind Flächen in der Bauzone, im Wald oder im Gewässerraum nicht für eine Kompensation verfügbar. 
 

Weitere Kriterien

Wenn eine Fläche aufgewertet werden soll, müssen noch weitere Kriterien abgeklärt werden: Die Kompensation sollte möglichst einfach zu realisieren sein, der Grundeigentümer sollte mit einer Aufwertung einverstanden sein, die Flächen sollten möglichst gleichmässig regional verteilt vorliegen und unterschiedliche Grössen aufweisen, und die Aufwertung muss bewilligungskonform sein. Ausserdem sollten generell genügend Flächen für die voraussichtlich anstehenden Kompensationen in den nächsten 15 Jahren in die Karte aufgenommen werden.

Eine Feldbegehung und Beurteilung vor Ort durch Bodenfachleute ist sicher empfehlenswert, ebenso eine kantonsinterne Konsultation der Fachstellen um allfällige Standorte auszuschliessen. Durch neue Bodenkartierungen und neue Datenerhebungen kann die Hinweiskarte laufend verbessert werden.
 

Bericht Hinweiskarte

Um den Kantonen die Erstellung einer Hinweiskarte zu erleichtern, wurden in einem Bericht der Firma Basler & Hofmann die wichtigsten Kriterien, Erfahrungen und Vorgehensweisen zusammengestellt. Die Kantone können diesen Bericht nutzen, sind aber frei, anders vorzugehen. Wichtig ist, dass bei Bauvorhaben keine wesentliche Verzögerung durch die Suche nach Kompensationsflächen eintritt. 
 

Weitere Hinweise zum Kulturlandschutz

Der Bericht zur Hinweiskarte wird auf der Webseite des ARE veröffentlicht. Weitere Hinweise zum Sachplan FFF finden Sie hier.

Petra Hellemann, BLW, Fachbereich Meliorationen, petra.hellemann@blw.admin.ch

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