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Mit Kulturlandschaftsbeiträgen wird die Offenhaltung der Kulturlandschaft gefördert. Sie sollen eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung der land- und alpwirtschaftlichen Flächen sicherstellen und so insbesondere in Gebieten und Lagen mit klimatischen oder topografischen Erschwernissen den Waldeinwuchs verhindern. Eine offene Kulturlandschaft dient als Basis für die Erbringung der übrigen gemeinwirtschaftlichen Leistungen.

Grundlegende Informationen zu den Kulturlandschaftsbeiträgen sind zu finden unter: 
www.blw.admin.ch > Instrumente > Direktzahlungen > Kulturlandschaftsbeiträge


Kulturlandschaftsbeiträge setzen sich aus sechs Teilbeträgen zusammen:

  • Offenhaltungsbeitrag

  • Hangbeitrag

  • Steillagenbeitrag

  • Hangbeitrag für Rebflächen

  • Alpungsbeitrag

  • Sömmerungsbeitrag


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76 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden an Ganzjahresbetriebe ausgerichtet. Ganzjahresbetriebe erhalten Offenhaltungs-, Hang- und Steillagenbeiträge sowie den Hangbeitrag für Rebflächen und den Alpungsbeitrag. Die restlichen 24 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden als Sömmerungsbeitrag an Sömmerungsbetriebe bezahlt.

Aus folgender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beträge pro landwirtschaftlicher Zone und Kanton für alle fünf Arten der Kulturlandschaftsbeiträge ablesen.

Offenhaltungsbeitrag

Mit dem Offenhaltungsbeitrag werden die höheren Aufwände für die Offenhaltung in den höheren Zonen angemessen berücksichtigt.
 

Ansätze Offenhaltungsbeitrag 2019

ZoneFr./ha
Talzone0
Hügelzone100
Bergzone I230
Bergzone II320
Bergzone III380
Bergzone IV390


Offenhaltungsbeitrag 2019

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Flächeha24 673233 172280 618538 463
BetriebAnzahl4 40611 99713 25629 659
Fläche pro Betriebha5,6019,4421,1718,16
Beitrag pro BetriebFr.8593 2847 2984 717
Total Beiträge1 000 Fr.3 78639 39396 736139 915

Quelle: BLW


Auch Betriebe in der Talregion erhalten einen Offenhaltungsbeitrag, wenn sie Flächen in der Hügel- oder Bergregion bewirtschaften. Da der Hauptanteil ihrer Flächen in der Talregion liegt, bekommen solche Betriebe jedoch einen niedrigeren Beitrag als Betriebe, die vorwiegend Flächen in der Bergregion bewirtschaften. Die Totalfläche mit Offenhaltungsbeitrag hat sich gegenüber dem Vorjahr um 259 ha verkleinert.

Hangbeitrag

Mit dem Hangbeitrag werden die Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung in Hanglagen in allen Zonen ausgeglichen. Keine Beiträge erhalten Dauerweiden, Rebflächen sowie Hecken, Feld- und Ufergehölze. Die Hangfläche eines Betriebs muss mindestens 50 Aren betragen, damit Hangbeiträge ausgerichtet werden. 
 

Ansätze Hangbeitrag 2019

HanglageFr./ha
18 – 35 % Neigung410
> 35 – 50 % Neigung700
> 50 % Neigung1 000


Hangbeitrag 2019

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen mit:
– Neigung 18 – 35 %ha26 59960 45870 868157 925
– über 35 – 50 % Neigung ha2 89611 81034 60249 308
– über 50 % Neigungha1 3564 13921 83127 326
Totalha30 85076 407127 301234 558
Anzahl BetriebeAnzahl10 89311 18412 74034 817
Beitrag pro BetriebFr.1 3123 3265 8953 636
Beiträge Total 1 000 Fr.14 28837 19475 108126 590

Quelle: BLW


Von den insgesamt 235 000 ha Hangflächen waren im Jahr 2019 knapp 2/3 der Kategorie Neigung 18–35 % zugeordnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Fläche mit Hangbeiträgen um 132 ha erhöht. Der Umfang der angemeldeten Flächen ist u. a. Folge von Wetterbedingungen, die die Bewirtschaftungsart beeinflussen (mehr oder weniger Weideland oder Heuwiesen). 

Steillagenbeitrag

Der Steillagenbeitrag ist ein Beitrag für Betriebe mit einem Anteil von 30 % und mehr an steilen Flächen (> 35 % Hangneigung), die besonders schwer zu bewirtschaften sind. 
 

Ansätze Steillagenbeitrag* 2019

Anteil Flächen mit Hangbeitrag > 35 % Hangneigung
an der beitragsberechtigten LN
Fr./ha
30 %100
40 %229
50 %357
60 %486
70 %614
80 %743
90 %871
100 %1 000

* Die Ansätze sind in 10 %-Schritten dargestellt. Sie erhöhen sich jedoch kontinuierlich mit steigendem Anteil der Flächen von > 35 %.


Steillagenbeitrag 2019

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen (Neigung > 35 %)
ha1752 69932 12634 999
Anzahl BetriebeAnzahl275944 2804 901
Fläche pro Betriebha6,474,547,517,14
Beitrag pro BetriebFr.1 4581 0752 4572 284
Beiträge Total 1 000 Fr.3963910 51511 193

Quelle: BLW


Die Mittel aus dem Steillagenbeitrag fliessen vor allem in die Bergregion. 55 % des Steillagenbeitrags geht an Betriebe mit weniger als 20 Hektaren Fläche und damit an solche, die kleiner sind als der Durchschnittsbetrieb. Die Fläche mit Steillagenbeiträgen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 136 ha reduziert.

Hangbeitrag für Rebflächen

Ziel der Hangbeiträge für Reben ist, dass Rebberge in Steil- und Terrassenlagen weiterhin bewirtschaftet und erhalten werden. 
 

Ansätze Hangbeitrag für Rebflächen 2019

HanglageFr./ha
30 – 50 % Neigung1 500
> 50 % Neigung3 000
Terrassenlage > 30 % Neigung5 000


Hangbeitrag für Rebflächen 2019

Einheit
Summe der zu Beiträgen berechtigten Flächenha3 793
Steillagen 30 bis 50 % Neigungha1 846
Steillagen über 50 % Neigung ha412
Terrassenanlagenha1 534
Anzahl BetriebeAnzahl2 238
Fläche pro Betrieb ha1,69
Beitrag pro Betrieb Fr.5 218
Beiträge Total 1 000 Fr.11 678

Quelle: BLW


Der Anteil der beitragsberechtigten Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen an der gesamten Rebfläche beträgt rund 30 %. Dabei sind 10 % dieser Flächen in Steillagen mit einer Neigung über 50 %, und mit 1534 Hektaren befinden sich 40 % in Terrassenanlagen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Fläche mit Hangbeiträgen für Rebflächen um 25 ha erhöht.

Alpungsbeitrag

Der Alpungsbeitrag gibt den Ganzjahresbetrieben einen finanziellen Anreiz, ihre Tiere zur Sömmerung abzugeben. Der Alpungsbeitrag beträgt 370 Franken pro Normalstoss.
 

Alpungsbeitrag 2019

EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
NormalstossNST53 80767 258176 380297 446
Anzahl BetriebeAnzahl4 6365 3719 94519 952
NST pro Betrieb NST11,6112,5217,7414,91
Beitrag pro BetriebFr.4 2944 6336 5625 516
Beiträge Total1 000 Fr.19 90924 88665 261110 055

Quelle: BLW


Aus der Bergregion kommen viermal so viele NST für die Sömmerung als aus der Talregion. Die Betriebe in der Bergregion geben mit 17,74 NST die meisten Tiere pro Betrieb zur Sömmerung. Gegenüber dem Vorjahr wurden 4208 Normalstösse mehr mit Alpungsbeiträgen unterstützt. 

Sömmerungsbeitrag

Mit dem Sömmerungsbeitrag soll die Bewirtschaftung und Pflege der ausgedehnten Sömmerungsweiden in den Alpen, Voralpen und im Jura gewährleistet werden. Das Sömmerungsgebiet wird mit rund 300 000 NST genutzt und gepflegt. Der Viehbesatz jeder Alp wird nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Nutzung festgelegt. Man spricht dabei vom sogenannten Normalbesatz. Ausgehend vom Normalbesatz werden die Beiträge nach Normalstoss (NST). Ein NST entspricht der Sömmerung einer Grossvieheinheit (GVE) während 100 Tagen (vgl. Artikel zu Sömmerungsbetrieben in diesem Agarbericht). 2019 zahlte der Bund erstmals einen Zusatzbeitrag für Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen von 40 Franken pro NST aus. Dieser Zusatzbeitrag ersetzt die aufgehobene Förderung von 400 pro GVE für diese Tiere. Die vorherige Förderung wurde aufgehoben, weil damit nur bestimmte Sömmerungsbetriebe mit Milchkühen, Milchschafen und Milchziegen unterstützt wurden. Es waren Betriebe, die vor dem Jahr 2000 eine kurze Alpungsdauer zwischen 56 und 100 Tagen aufwiesen. Die neu eingeführte Förderung kommt nun allen Betrieben zugute, die oben genannte Tiere sömmern. 


Ansätze Sömmerungsbeitrag 2019

TierkategorieFr.
Schafe ohne Milchschafe, pro NST
– bei ständiger Behirtung oder Umtriebsweiden mit Herdenschutzmassnahmen400
– bei Umtriebsweiden320
– bei übrigen Weiden120
Übrige raufutterverzehrende Nutztiere, pro NST400
– zusätzlich für Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen, pro NST40


Sömmerungsbeitrag 2019

TierkategorieParameterBeiträgeBetriebeNST
Einheit1000 Fr.AnzahlAnzahl
Schafe, ohne Milchschafe7 18180322 177
Übrige Raufutter verzehrende
Nutztiere
116 8156 336292 700
Zusatzbeitrag für Milchkühe,
Milchschafe und Milchziegen
4 2754 667107 009
Total128 271

Quelle: BLW


Weil derselbe Betrieb mehrere Tierkategorien aufweisen kann, wird in der vorangehenden Tabelle kein Total zur Anzahl der Betriebe ausgewiesen. Ebenfalls wir kein Total NST gebildet, weil der Zusatzbeitrag für Tiere ausgerichtet wird, die bereits bei den NST der beiden anderen Tierkategorien enthalten sind.
 

Sömmerungsbeitrag für Schafsömmerung nach Weidesystem 2019

Weidesystem ParameterBetriebeTiere mit BeiträgenBeiträge
EinheitAnzahlNST1000 Fr.
Ständige Behirtung19713 4595 384
Umtriebsweide2023 8081 216
Übrige Weide4164 909581
Total80322 1777 050

Quelle: BLW


Gegenüber den Vorjahren hat die Anzahl der Schafe mit ständiger Behirtung und auf Umtriebsweiden zugenommen. Die Anzahl dieser Tiere auf den übrigen Weiden hat hingegen abgenommen.
 

Entwicklung der Sömmerung 2017 – 2019

Tierkategorie201720182019
MilchküheBetriebe4 6404 5434 581
 NST107 469106 996103 319
Mutterkühe und andere KüheBetriebe2 8022 8112 845
 NST45 64047 66047 586
Anderes RindviehBetriebe6 1076 0626 038
 NST116 581119 058113 846
EquidenBetriebe843728763
 NST3 9783 5993 751
SchafeBetriebe892890877
 NST23 76823 70722 613
ZiegenBetriebe1 2791 2941 284
 NST6 0866 2916 181
Andere gesömmerte TiereBetriebe419455458
 NST1 0951 2291 296

Quelle: BLW


Sömmerungsbeiträge nach Kantonen und Tierkategorien


Sömmerungsstatistik: Betriebe und Normalstösse nach Kantonen


Direktzahlungen an Sömmerungsbetriebe nach Kantonen

Jonas Plattner, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, jonas.plattner@blw.admin.ch

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