Zurück

Massnahmen für den Schweizer Milchmarkt 2019

Folgende Tabelle zeigt auf, bei welchen Produkten Massnahmen und Instrumente vorhanden sind.
 

Zoom: ab20_datentabelle_grafik_politik_prod_milchwirtschaft_massnahmen_milchmarkt_d.png

Finanzielle Mittel und Zulagen 2019

Der Bund richtete im Jahr 2019 unverändert eine Zulage für verkäste Milch von 15 Rp./kg Milch und eine Zulage für Fütterung ohne Silage von 3 Rp./kg Milch aus. Für beide Milchzulagen zusammen wurden knapp 230 Millionen Franken eingesetzt.

Ab dem Jahr 2019 richtet der Bund erstmals eine Zulage von 4,5 Rp./kg Milch an alle Produzenten und Produzentinnen von Verkehrsmilch aus. Dadurch sollen sie für den höheren Marktdruck kompensiert werden, dem sie nach dem Wegfall der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte («Schoggigesetz») bei der Belieferung der Nahrungsmittelindustrie ausgesetzt sind. Für diese Zulage wurden knapp 150 Millionen Franken aufgewendet.

Für die Administration der Milchdaten sowie für Informatikmittel im Milchbereich wendete der Bund gut 2,7 Millionen Franken auf. 

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat mit der TSM Treuhand GmbH (TSM) eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, welche Ende 2021 auslaufen wird. Die TSM ist beauftragt, Daten der Milchproduktion und der Milchverwertung zu erfassen und zu prüfen. Die Milchverwerter müssen diese Daten der TSM monatlich melden. Die TSM ist verantwortlich dafür, dass der Meldepflicht nachgekommen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, sanktioniert sie die betroffenen Firmen und Betriebe. Die TSM bereitet anhand der gemeldeten Milchverwertungsdaten die Auszahlung der Zulagen vor. Diese Angaben zur Auszahlung werden zweimal wöchentlich ans BLW übermittelt, welches anschliessend die Zulagen den Milchverwertern zuhanden der Produzenten auszahlt.

Die Milchverwerter sind gemäss Milchpreisstützungsverordnung (MSV; SR 916.350.2) verpflichtet, die erhaltenen Zulagen innert Monatsfrist den Produzenten und Produzentinnen weiterzugeben, von denen sie die zu Käse verarbeitete Milch gekauft haben. Die Zulagen sind in der Abrechnung über den Milchkauf für die Produzenten und Produzentinnen separat auszuweisen. Auch müssen die Milchverwerter die erhaltenen und ausbezahlten Zulagen in ihrer Buchhaltung ausweisen.

Im Berichtsjahr erhielten 2221 Milchverwerter insgesamt 230 Millionen Franken an Milchzulagen, was einem Durchschnitt von rund 103 500 Franken pro Milchverwerter entspricht. Die Verteilung zeigt eine Konzentration der Zulagen auf wenige grosse Milchverarbeitungsbetriebe: Etwa 15 % der Milchverwerter erhielten knapp 95 % der Milchzulagen. Daneben erhielten gut 60 % der Verarbeitungsbetriebe einen Betrag von jährlich höchstens 10 000 Franken. Es handelte sich dabei überwiegend um Sömmerungsbetriebe mit eigener Käseproduktion. Die ausbezahlten Verkäsungszulagen betrugen für diese Grössenklasse 3,9 Millionen Franken.

Der Fachbereich Revisionen und Inspektionen des BLW führt bei den Milchverwertern, welche die Milchdaten melden und Zulagen geltend machen, risikobasierte Kontrollen durch. Im Berichtsjahr wurden 222 Betriebe kontrolliert. Die Inspektion BLW musste 76 der kontrollierten Betriebe beanstanden. Die meisten Beanstandungen führten zu einer Verwarnung, weil es sich beispielsweise um kleine Erfassungsfehler oder um erstmalige Verfehlungen handelte. Zu viel ausbezahlte Zulagen in Folge unkorrekter Meldungen der Milchverwertungsdaten müssen die Milchverwerter zurückerstatten.

Branchenorganisation Milch

Am 15. November 2017 hat der Bundesrat gestützt auf Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) die Bestimmungen des Standardvertrags der BO Milch für den Erst- und Zweitmilchkauf und die Segmentierung für vier Jahre für die Käufer und Verkäufer von Rohmilch allgemeinverbindlich erklärt  <BBl 2017 7671>. Für alle Käufe und Verkäufe von Rohmilch müssen somit im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021 schriftliche Verträge mit einer Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen werden. In den Verträgen muss die Milchmenge nach ihrem Verwendungszweck in die Segmente A, B und C unterteilt werden. Auf den Milchgeldabrechnungen sind die Milchmengen und die Preise je Segment einzeln auszuweisen.
 

Einteilung in die Segmente nach Verwendungszweck der Milch

A-MilchWertschöpfungsstarke Produkte mit Grenzschutz
oder Stützung (Zulage für verkäste Milch, Rohstoffpreisausgleich).
B-MilchMilchprodukte mit eingeschränkter Wertschöpfung ohne Grenzschutz
oder Stützung für den Inlandmarkt und den Export.
C-MilchWertschöpfungsschwache Produkte für den Weltmarkt.


Die Milchkäufer müssen ihrem Verkäufer bis am 20. Tag des Monats die Konditionen über Menge und Preis für den kommenden Monat mitteilen. Die Milchverkäufer – also insbesondere auch die Milchproduzenten – haben dank dieser ergänzenden Vorschrift eine verbindlichere Entscheidungsgrundlage für eine allfällige Anpassung der Milchmengen oder eine Änderung des Absatzkanals. Aufgrund der Vorgaben des Landwirtschaftsgesetzes kann der Bundesrat keine Bestimmungen zur Preis- und Mengenfestlegung allgemeinverbindlich erklären. Diese muss in jedem Fall in der Kompetenz der Vertragspartner bleiben.

Die Milchhändler und Milchverarbeiter sind weiter verpflichtet, die gekauften und verkauften Milchmengen je Segment sowie die mit Milch aus dem B- und C-Segment hergestellten und exportierten Milchprodukte monatlich an die TSM zu melden. Im 2019 wurden gemäss Auswertung des Erstmilchkaufs 82,9 % der Milch im A-Segment (Vorjahr 84,9 %) und 17,1 % im B-Segment (Vorjahr: 14,6 %) vermarktet. C-Milch wurde praktisch keine gehandelt (Vorjahr: 0,5 %). 

Nach Abschluss eines Jahres überprüft die TSM, ob die im B- und C-Segment gekauften Milchmengen mit den im B- und C-Segment verkauften Milchmengen bzw. den hergestellten und exportierten Milchprodukten übereinstimmen. Bei Abweichungen von mehr als 5 % je Segment für die Periode eines Jahres kann die BO Milch Sanktionen ergreifen. 

Hans Ulrich Leuenberger, BLW, Tierische Produkte und Tierzucht, hansulrich.leuenberger@blw.admin.ch
Monika Meister, BLW, Tierische Produkte und Tierzucht

Facebook Twitter