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Verlegung der Nordspur der Nationalstrasse

Bis im Oktober 2016 verliefen die Süd- und Nordspur der Nationalstrasse A13 zwischen den Anschlüssen Chur Nord und Zizers/Untervaz räumlich voneinander getrennt. Aufgrund des baulichen Zustands und der Tatsache, dass die aktuellen Richtlinien für Nationalstrassen nicht mehr eingehalten waren, beschloss das Bundesamt für Strassen (ASTRA), die Nordspur auf einer Länge von vier Kilometern parallel zur bestehenden Südspur zu verlegen. Zusammen mit dem Rückbau der Nordspur und der teilweisen Rekultivierung des alten Trassees (vgl. zweite Abbildung) wurde im Bereich Trimmis Süd der bestehende Anschluss an die Kantonsstrasse neu gestaltet und der unterbrochene Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung mit der Wildbrücke Halbmil wiederhergestellt. Die bauliche Ausführung samt den Vorbereitungsarbeiten dauerte von September 2014 bis Oktober 2018.
 

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Nationalstrasse A13 bei der Verzweigung Trimmis/Untervaz, Blick in Richtung Süden.
 

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Vergleich der Orthofotos von 2014 (oben) und Dezember 2018 (unten), Neubau Nordspur (links) und Rekultivierung altes Trassee (rechts).

Anordnung der Teilmelioration Trimmis

Die Verlegung der alten Nordspur der Nationalstrasseunmittelbar neben die Südspur hatte im betroffenen Gebiet weitreichende Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Da zudem beim ursprünglichen Bau der Autostrasse zahlreiche Parzellen durchschnitten wurden, drängte sich eine Bereinigung und Arrondierung der landwirtschaftlichen Flächen im Einflussbereich des Nationalstrassenprojekts auf. Die Plangenehmigungsverfügung vom Februar 2014 enthielt darum die Auflage, die Eigentumsverhältnisse mit dem Ziel einer optimierten Bewirtschaftung in Zusammenarbeit mit der zuständigen kantonalen Behörde neu zu regeln. Die Gemeindeversammlung hat so mit Beschluss vom 18. Juni 2014 die Durchführung der Teilmelioration Trimmis angeordnet. Trägerin des Verfahrens ist die politische Gemeinde Trimmis, zur Leitung des Unternehmens hat sie eine Meliorationskommission eingesetzt.

Güterzusammenlegung

Das Beizugsgebiet der Teilmelioration Trimmis mit rund 112 ha Fläche liegt komplett auf dem Gebiet der Gemeinde Trimmis und umfasst grob die Flächen zwischen der Süd- und ehemaligen Nordspur der A13 von der Gemeindegrenze Chur/Trimmis bis zum Anschluss Zizers/Untervaz. Die landwirtschaftliche Nutzfläche des Gebiets wird von insgesamt 15 Betrieben bewirtschaftet. 

Die vermessungstechnischen und planerischen Arbeiten der Güterzusammenlegung umfassen die Bonitierung, die Neuzuteilung inklusive Nachbonitierung, die Vermessung sowie die Vermarkung. Die Kommission hat diese Arbeiten im Juni 2014 vergeben. Die Bonitierung des alten Bestands gelangte im Frühsommer 2015 zur Auflage. Der Neuzuteilungsentwurf wurde basierend auf den Wunschäusserungen Anfang 2018 ausgearbeitet. Die bestehenden Rechtsverhältnisse konnten bereinigt und die Anzahl der Parzellen halbiert werden. Sämtliche ausgebauten und neu erstellten Güterstrassen wurden ausparzelliert und gingen ins Grundeigentum der politischen Gemeinde Trimmis über. Die Neuzuteilung lag im August/September 2019 zusammen mit der Nachbonitierung öffentlich auf. Die elf eingegangenen Einsprachen werden im Frühling 2020 behandelt.

In Zusammenhang mit der Verlegung der Nordspur waren ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nötig. Diese sind mehrheitlich auf den gewonnenen Flächen der alten Nordspur vorgesehen und erfolgen durch die Neuanlage von extensiven Wiesen, Hecken, Krautsäumen und Wiederaufforstungen. Die periodische sowie fachgerechte Pflege der Ausgleichsflächen wird bei den entsprechenden Parzellen mittels Dienstbarkeiten (Pflanzungsrecht mit Unterhaltspflicht) sichergestellt. Die ausgewiesenen Flächen konnten im Rahmen der Neuzuteilung verschiedenen Grundeigentümern und Grundeigentümerinnen, vornehmlich aber der Bürgergemeinde Trimmis, zugewiesen werden.

Landwirtschaftliche Erschliessungstrassen

Die Teilmelioration Trimmis beinhaltet zusätzlich zum Landumlegungsverfahren auch den Aus- und Neubau eines einheitlichen und den heutigen Anforderungen angepassten Güterstrassennetzes (vgl. folgende Abbildung). Im Rahmen der baulichen Umsetzung wurden landwirtschaftliche Güterstrassen und Bewirtschaftungswege mit einer Gesamtlänge von 6,2 km erstellt (vgl. zweite Abbildung). Nicht mehr benötigte Güterstrassen im Umfang von 1,5 km wurden rekultiviert. Die Bauarbeiten am Güterstrassennetz konnten im November 2018 abgeschlossen werden.
 

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Im Rahmen der Teilmelioration neu erstelltes und ausgebautes Güterstrassennetz.
 

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Auf dem alten Trassee der Nordspur neu erstellte Güterstrasse (rote Markierung), Blick in Richtung Norden.

Finanzierung

Die Finanzierung der vermessungstechnischen und planerischen Arbeiten der Teilmelioration Trimmis erfolgt vollumfänglich durch das ASTRA. Der Landerwerb für die zusätzlich benötigten Flächen infolge Verschiebung und Verbreiterung der Güterstrassen wird ebenfalls über das Nationalstrassenprojekt abgewickelt. An die beitragsberechtigten Kosten des Güterstrassenbaus von 600 000 Franken wurden Beiträge aus Strukturverbesserungskrediten von Bund (27 %) und Kanton (31 %) zugesichert.

Herausforderungen

Das Meliorationsverfahren im Rahmen der Verlegung der Nordspur war ein geeignetes Mittel, um die Interessen der verschiedenen Akteure im Perimeter zielführend zu koordinieren. Das Verfahren ist klar geregelt, bietet aber auch Flexibilität. Dies ist wichtig, denn das Umlegungsverfahren hatte sich in den Ablauf eines Grossprojekts einzugliedern. Die Integration führt aber zu einem erheblichen zusätzlichen Koordinationsaufwand und bedingt gute Kommunikationsfähigkeiten der Projektleitung. Bei Besprechungen oder Begehungen sind eine Vielzahl an Projektverantwortlichen, politischen Akteuren und Akteurinnen, Fachspezialisten und Fachspezialistinnen, sowie Umweltschutzorganisationen usw. beizuziehen. Dies führt rasch zu herausfordernden Situationen, da beispielsweise Entscheide aufgrund von Kompetenzfragen nicht immer gleich vor Ort und zeitnah gefällt werden können. Der Vielfalt der Interessen sollte sich eine Meliorationsträgerschaft von Beginn an bewusst sein. Es erleichtert eine realistische und erfolgreiche Umsetzung des Werks.

Glossar

Trassee: bezeichnet den geplanten oder bestehenden Verlauf eines Verkehrsweges zwischen zwei Orten.

Plangenehmigungsverfügung: mit diesem Dokument stellt das Bundesamt für Verkehr (BAV) fest, dass die genehmigten Unterlagen es erlauben, einen Bau oder eine Anlage vorschriftskonform zu erstellen. Die Plangenehmigung gilt als Baubewilligung.

Bonitierung: fachgerechte, qualitative Beurteilung landwirtschaftlicher Betrachtungsobjekte. Die Tätigkeit wird als «bonitieren» bezeichnet.

Vermarkung: Im Vermessungswesen bzw. der Geodäsie wird darunter das dauerhafte Sichtbarmachen und Stabilisieren eines Vermessungspunktes im Gelände verstanden.

Fabian Gratzer, Amt für Landwirtschaft und Geoinformation Kanton Graubünden, fabian.gratzer@alg.gr.ch

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