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Finanzielle Mittel 2019

Mit den Massnahmen im Bereich Viehwirtschaft setzt der Bund Rahmenbedingungen für eine transparente, kostengünstige und nachhaltige Produktion. Darunter fallen zum Beispiel die neutrale Qualitätseinstufung von Schlachttieren, die Erhaltung von Schweizer Rassen oder die Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten.

Im Berichtsjahr wurden für solche Massnahmen insgesamt gut 92 Millionen Franken gesprochen. 
 

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Massnahmen auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt

In Form eines Leistungsauftrags hat das BLW der Genossenschaft Proviande Vollzugsaufgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt übertragen.
 

Neutrale Qualitätseinstufung

Warum braucht es eine neutrale Qualitätseinstufung? Es geht darum, auf dem Markt Transparenz herzustellen und jedem Schlachtviehproduzenten einen fairen Preis zu garantieren. 

In grossen Schlachtbetrieben wird die Qualität der Schlachtkörper durch die vom Bund beauftragte Proviande eingestuft.

Per Ende des Berichtsjahrs wurde diese Einstufung in 21 grossen Betrieben durchgeführt. Insgesamt betraf es 705 651 geschlachtete Tiere der Rindvieh-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung.

Weiterführende Informationen zur neutralen Qualitätseinstufung sind hier zu finden.

Als gross gilt ein Betrieb, wenn er im Durchschnitt mehr als 120 Schweine oder rund 23 Stück Grossvieh pro Woche schlachtet. Die Ergebnisse der neutralen Qualitätseinstufung werden zentral auf einem Server der identitas AG* gespeichert. Die neutrale Qualitätseinstufung dient der Verbesserung der Transparenz und der Schlachtkörperqualität, statistischen Zwecken sowie der korrekten Abrechnung der Schlachttiere. Die Qualität der Schlachttiere muss grundsätzlich auch in kleinen und mittelgrossen Schlachtbetrieben bestimmt werden, wobei diese Einstufung von Angestellten der Schlachtbetriebe ausgeführt werden darf. 

* Die identitas AG ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes. In dessen Auftrag zeichnet sie die Bewegungsdaten der in der Schweiz gehaltenen Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und in Gehege gehaltenem Wild) und Equiden in der Tierverkehrsdatenbank auf. Die bearbeiteten Daten dienen insbesondere der Tierseuchenprävention, -überwachung und –bekämpfung sowie der Rückverfolgbarkeit der Nutztiere. 

Lieferanten und Abnehmer können das Ergebnis der neutralen Qualitätseinstufung beanstanden. Die Beanstandung hat bei Tieren der Schweinegattung bis spätestens sechs, bei den übrigen Tiergattungen bis spätestens 24 Stunden nach der Schlachtung zu erfolgen. Im Berichtsjahr wurden von 705 651 klassifizierten Tieren deren 21 217 beanstandet, was einer Zunahme um 3,8 % zur Vorjahresperiode entspricht. Die Beanstandungen erfolgten bei 88 % der Fälle auf Wunsch des Lieferanten und bei 12 % auf Wunsch des Abnehmers. Bei den Tieren der Schweinegattung gab es im Berichtsjahr keine Beanstandungen.

Im Berichtsjahr blieb das Ergebnis der Nachklassifizierung bezüglich Fleischigkeit bei 37,3 % der Tiere unverändert. 

Bei der Fettabdeckung blieben 57,7 % der Tiere in der Nachklassifizierung unverändert. 

In den letzten Jahren wurde eine Zunahme der Fleischigkeit von geschlachteten Tieren festgestellt. Dies ist auf den hohen Wissensstand der Tierzüchter zurückzuführen. Knapp 70 % der Muni, gut 40 % der Kälber und 61 % der Lämmer wurden 2019 als vollfleischig oder sehr vollfleischig eingestuft. Im Jahr 2005 waren diese Zahlen deutlich tiefer. 
 

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Überwachung von öffentlichen Märkten und Organisation von Markentlastungsmassnahmen

Überwachung von öffentlichen Märkten

Vor Beginn des Kalenderjahrs erstellt Proviande in Übereinkunft mit den Kantonen und den bäuerlichen Organisationen ein Jahresprogramm für öffentliche Schlachtvieh- und Schafmärkte. Dieses beinhaltet jeweils Ort und Datum des Markts sowie die Tierkategorien, die aufgeführt werden können. 

Die Anzahl der Grossviehmärkte nahm im Berichtsjahr um vier auf 664 ab, die Schafmärkte blieben mit 300 nahezu stabil (plus ein Markt). Die Anzahl ersteigerter Tiere blieb bei beiden Tierkategorien mit gut 62 000 Stück Rindvieh und gut 70 000 Schafen nahezu stabil. 

Weiterführende Informationen zur Überwachung von öffentlichen Märkten sind hier zu finden.

Organisation von Markentlastungsmassnahmen

In den Perioden mit saisonalen und anderen vorübergehenden Überschüssen (z.B. wegen saisonaler Abkalbung von Milchkühen oder veränderter Konsumentennachfrage) werden auf den Märkten nicht verkäufliche Tiere den übernahmepflichtigen Händlern zugeteilt, die Inhaber von Zollkontingentsanteilen sind. Im Rahmen dieser Marktabräumungen teilte Proviande 1264 Tiere der Schafgattung und 131 Tiere der Rindergattung entsprechend zu. Für diese Übernahmen müssen die Händler den von Proviande festgestellten Wochenpreis bezahlen.

Das Angebot an Schlachtkälbern überstieg im Frühjahr und Sommer 2019 saisonal bedingt die Nachfrage. Zur Stützung der Kälberpreise lagerten 57 Fleischverarbeitungsbetriebe 613 Tonnen Kalbfleisch ein, welches im Herbst wieder ausgelagert und dem Konsum zugeführt wurde. Das BLW zahlte 2,9 Millionen Franken (ca. 5 Fr. je kg) an die Lagerkosten und den Wertverlust infolge des Einfrierens.
 

Ermittlung des Schlachtgewichts

Seit Juli 2018 führt Proviande (mittels Leistungsauftrag des BLW) die praktischen Kontrollen zur Ermittlung des Schlachtgewichts durch. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Verordnung des WBF vom 7. April 2017 über die Ermittlung des Schlachtgewichts in den Schlachtbetrieben der Schweiz und Lichtensteins (SGV; SR 916.341.1). Im Jahr 2019 wurden 373 Grundkontrollen durchgeführt; 17 davon erhielten die Note «ungenügend». Das BLW ergriff in begründeten Fällen und gestützt auf Artikel 169 LwG (SR 910.1) acht Mal Verwaltungsmassnahmen. Die letztjährigen Erfahrungen zeigen, dass die grosse Mehrheit der Schlachtbetriebe die Kontrolltätigkeit akzeptiert sowie begrüsst und sich bei der Ausschlachtung an die Vorgaben der SGV hält.

Massnahmen auf dem Eiermarkt

Die Nachfrage nach Eiern unterliegt saisonalen Schwankungen. Besonders tief ist sie nach Ostern. Um die Auswirkungen solcher Marktschwankungen zu mildern, stellte der Bund im Jahr 2019 1,9 Millionen Franken für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung. Dabei geht es um Aufschlags- und Verbilligungsaktionen. Im Rahmen der ersten Massnahme schlugen die Hersteller von Eiprodukten im Berichtsjahr 20,7 Millionen inländische Konsumeier auf und das hergestellte Eiweiss und Eigelb wurde in der einheimischen Nahrungsmittelindustrie verwertet. Damit konnte der Markt für Konsumeier entlastet werden. Pro aufgeschlagenes Ei richtet der Bund normalerweise einen Beitrag von 9 Rappen und pro verbilligtes Ei einen Beitrag von 5 Rappen aus. Da im Berichtsjahr mehr Mittel beantragt wurden als zur Verfügung standen, musste das Budget für die Aufschlagsaktion um rund 20 % und für die Verbilligungsaktion um rund 25 % gekürzt werden. Insgesamt nahmen 14 Firmen an der Aufschlagsaktion und 10 Firmen an der Verbilligungsaktion teil. Der Handel verbilligte 10,9 Millionen Konsumeier zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten.

Massnahmen zur Verwertung inländischer Schafwolle

Schafwolle ist ein wertvolles natürliches Produkt. Das BLW unterstützt deshalb innovative Projekte zur Schafwollverwertung gestützt auf die Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle vom 25. Juni 2008 (SR 916.361). Zusätzlich erhalten Selbsthilfeorganisationen Beiträge für die Verwertung der inländischen Schafwolle, wenn die eingesammelte Wolle mindestens sortiert, gewaschen und zur Weiterverarbeitung zu Endprodukten abgeben wird, wobei nur das Waschen ausnahmsweise im Ausland erfolgen darf. 

Das BLW unterstützte im Jahr 2019 drei innovative Projekte mit insgesamt knapp 0,3 Millionen Franken. 7 Selbsthilfeorganisationen haben 294 Tonnen Schafwolle gesammelt, sortiert, gewaschen und diese zur Weiterverarbeitung für Endprodukte im Inland abgegeben. Der Beitrag des Bundes für gewaschene Wolle betrug 2 Fr. je kg, was einen Betrag von insgesamt 0,59 Millionen Franken ergab. 

Förderung der Tierzucht

Welche Organisationen im Bereich Tierzucht kommen in den Genuss von Bundesgeldern? Bundesbeiträge zur Förderung der Tierzucht können nur an anerkannte Tierzuchtorganisationen ausgerichtet werden (vgl. Artikel 144 LwG). Diese werden auf der Homepage des BLW publiziert (Zuchtorganisationen). Die Ausführungsbestimmungen sind in der Tierzuchtverordnung vom 31. Oktober 2012 (TZV; SR 916.310) festgehalten. Darin steht, welche Voraussetzungen eine Zuchtorganisation bei Tieren der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie bei Equiden, Kaninchen, Geflügel, Honigbienen und Neuweltkameliden erfüllen muss, um vom BLW anerkannt zu werden. Die Anerkennung ist auf maximal zehn Jahre befristet. Zurzeit prüft das BLW viele Gesuche von Zuchtorganisationen für eine Neuanerkennung. 

Im Jahr 2019 hat der Bund an 21 anerkannte Zuchtorganisationen insgesamt 32,45 Millionen Franken für züchterische Massnahmen ausgerichtet. Damit wurden insbesondere die Herdebuchführung sowie die Durchführung von Leistungsprüfungen unterstützt. 

Rund 23,4 Millionen Franken oder 68,3 % der Mittel für die Tierzuchtförderung flossen in die Rindviehzucht, davon zwei Drittel in die Durchführung der Milchleistungsprüfungen. Mit den Tierzuchtbeiträgen des Bundes können die züchterischen Dienstleistungen der Organisationen verbilligt werden. Die Züchter profitieren, indem sie beispielsweise tiefere Tarife für die Milchleistungsprüfungen bezahlen.
 

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Die revidierte TZV wurde per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Seither können die Beiträge je Herdebuchtier nur abgerechnet werden, wenn 

  1. deren Eltern und Grosseltern in einem Herdebuch der gleichen Rasse eingetragen oder vermerkt sind, und 

  2. sie einen Blutanteil von 87,5 % oder mehr der entsprechenden Rasse aufweisen.

Weiter dürfen züchterische Massnahmen nur für Tiere abgerechnet werden, deren Eigentümer im Beitragsjahr Aktivmitglied einer anerkannten Zuchtorganisation ist und Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hat. Eine züchterische Massnahme darf je Tier und je Jahr nur einmal abgerechnet werden. 

Wo Geld fliesst, da muss auch kontrolliert werden. Dementsprechend wird der Mitteleinsatz zur Förderung der Tierzucht an anerkannte Zuchtorganisationen überprüft. Das heisst: alle Zuchtorganisationen werden innerhalb von fünf Jahren mindestens einmal vor Ort kontrolliert. Die Inspektionen werden in einem Bericht dokumentiert, welcher allfällige Mängel darlegt und Anweisungen zu deren Behebung erteilt.

Erhaltung von Schweizer Rassen und Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen

Tiergenetische Ressourcen sind für Ernährung und Landwirtschaft von Bedeutung. Aus diesem Grund unterstützt das BLW verschiedenste Massnahmen zur Erhaltung und Förderung gefährdeter Nutztierrassen mit Schweizer Ursprung. Die bisherige Unterstützung finanzieller wie logistischer und wissenschaftlicher Art durch den Bund hat sich positiv auf die Populationsgrössen ausgewirkt. 

Im Berichtsjahr wurden 21 Schweizer Rassen verschiedener Tiergattungen (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen und Honigbienen) unterstützt, wie zum Beispiel die Evolèner Rasse bei der Rindergattung, die Freiberger bei der Pferdegattung oder das Walliser Schwarznasenschaf bei der Schafgattung.

Für die Erhaltung der Schweizer Rassen sowie für Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen hat der Bund im Berichtsjahr rund 1,74 Millionen Franken ausbezahlt.

Weiterführende Informationen zum Thema sind hier zu finden. 

Entsorgungsbeiträge

Der Bund will mit Beiträgen an die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt schützen. Im Berichtsjahr wurden total 46,2 Millionen Franken Entsorgungsbeiträge an Tierhalter und Schlachtbetriebe gesprochen, was einer Reduktion um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. 


Ereignis und GattungBeitrag je EinheitTotal Franken
Geburtsbetrieb RindFr. 25.– / Tier16 804 400
Schlachtung RindFr. 25.– / Tier15 314 650
Schlachtung SchweinFr. 4.50 / Tier11 156 054
Schlachtung ZiegeFr. 4.50 / Tier190 053
Schlachtung SchafFr. 4.50 / Tier1 119 514
Schlachtung EquidenFr. 25.– / Tier47 925
Schlachtung GeflügelFr. 12.– / Tonne1 716 644
Total gesprochene Beiträge 201946 223 635


Die Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank (TVD) zahlt im Auftrag des Bundes die Beiträge den Berechtigten aufgrund der entsprechenden Meldungen auf der TVD aus.
 

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Tierverkehrsdatenbank

Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) bildet die Grundlage für die Tierseuchenbe-kämpfung und spielt eine wichtige Rolle für die Lebensmittelsicherheit und die Rückverfolgbarkeit von Tieren. Die TVD wurde 1999 anlässlich der BSE-Problematik (Bovine Spongiforme Enzephalopathie – «Rinderwahnsinn») aufgebaut und seither laufend für den Vollzug von tierärztlichen und landwirtschaftlichen Anliegen erweitert.

Per Anfang 2019 wurde der neue Leistungsauftrag zwischen dem BLW und der identitas AG (Betreiberin der TVD) unterzeichnet. Dieser gilt bis Ende 2020 mit einer Option auf Verlängerung je nach Umsetzungsstand der Revision des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 (SR 916.40).

Die Umsetzung der Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) aus ihrer Revision von 2018 hat dazu geführt, dass verschiedene Abläufe bei der identitas AG überprüft wurden. 

Nach einer Senkung der TVD-Gebühren um 5 % ein Jahr zuvor, hat der Bundesrat diese Gebühren per 1. Januar 2019 nochmals um weitere 25 % gesenkt. Die Entschädigung an die identitas AG für ihren Leistungsauftrag wurde dementsprechend gekürzt. Das Ziel dieser Massnahmen ist, dass die nicht betriebsnotwendigen Reserven der Firma abgebaut werden. Mittelfristig wird diese Ausnahmesituation wieder teilweise rückgängig gemacht werden müssen.

Das Projekt zur Einführung der TVD für Schafe und Ziegen am 6. Januar 2020 hat das Berichtsjahr geprägt. Viele Ressourcen im Projektmanagement und in der Entwicklung mussten dafür eingesetzt werden. Zusätzliche Supportmitarbeitende wurden bei der identitas AG angestellt und ausgebildet. Seit August 2019 können die Schaf- und Tierhalter bei der identitas AG Ohrmarken bestellen. Folgende Anforderungen sind zu erfüllen: Kennzeichnung der neugeborenen Tiere mit Doppelohrmarken sowie Nachmarkierung der lebenden Tiere mit einer zweiten Ohrmarke spätestens bis Ende 2022 (bei Schafen muss eine Ohrmarke mit einem elektronischen Chip versehen sein).

Die neu gebaute Datenbank für die Erfassung der Ergebnisse der Fleischkontrolle FLEKO+ konnte im Berichtsjahr fertiggestellt werden. Die neue Applikation dient wie ihre Vorgängerin der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit (Untersuchungen zur Genusstauglichkeit). Sie zeichnet sich durch technische Optimierungen und eine verbesserte, standardisierte Integration innerhalb der Lebensmittelkette aus.

Höchstbestände

Der Bundesrat legt gestützt auf Artikel 46 LwG Höchstbestände je Betrieb für die Schweinezucht, Schweinemast, Legehennenhaltung, Poulet-, Truten- und Kälbermast fest. Damit sollen bodenabhängige Familienbetriebe geschützt werden. Bei einer Überschreitung der festgelegten Höchstbestände wird je zu viel gehaltenes Tier eine Abgabe erhoben. Die Höhe der Abgaben ist so festgelegt, dass sich das Halten von zusätzlichen Tieren wirtschaftlich nicht lohnt. Das BLW kann auf Gesuch hin höhere Bestände bewilligen. 

Folgende Betriebe können ein Gesuch um Bewilligung eines erhöhten Tierbestands einreichen:

  • Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen, ohne dass sie Hofdünger abgeben;

  • Betriebe mit Schweinehaltung, die im öffentlichen Interesse Nebenprodukte aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung verwerten. Der Energiebedarf der Schweine muss mindestens zu 25 % mit Nebenprodukten aus der Milchverarbeitung oder 40 % mit Lebensmittelnebenprodukten, die nicht aus der Milchverarbeitung stammen, gedeckt werden;

  • Versuchsbetriebe und Forschungsanstalten des Bundes.

Im Jahr 2019 verfügten 21 Betriebe aufgrund der Verfütterung von Nebenprodukten aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung über eine solche Bewilligung. Zusammen verwerteten sie rund 125 000 Tonnen Nebenprodukte. Zusätzlich durften neun Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllten und den anfallenden Hofdünger auf der eigenen Betriebsfläche ausbringen konnten, einen höheren Bestand halten. Darüber hinaus war ein Betrieb aufgrund von Versuchs- und Forschungstätigkeiten während des Berichtsjahrs im Besitz einer Bewilligung.

Hans Ulrich Leuenberger, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht; hansulrich.leuenberger@blw.admin.ch
Melissa Raemy, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Marcel Zingg BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Yves Schleppi, BLW, Fachbereich, Tierische Produkte und Tierzucht, 
Manuel Leuenberger, BLW, Fachbereich, Tierische Produkte und Tierzucht
Fabian Zwahlen BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht

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