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Im Rahmen der Strukturverbesserungen unterstützt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) seit 2007 «Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE)». Die finanziellen Beiträge, die für die PRE zur Verfügung stehen, dienen dazu, verschiedene Projekte zur Generierung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft, initiiert von lokalen Projektträgern, zu unterstützen.

Anforderungen an PRE-Beiträge

Im Rahmen dieses Instruments werden nur Massnahmen unterstützt, die Wertschöpfung schaffen und die Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und landwirtschaftsnahen Sektoren wie beispielsweise dem Gewerbe, dem Tourismus oder der Forstwirtschaft stärken. Auf freiwilliger Basis können auch ökologische, soziale oder kulturelle Anliegen verfolgt werden. 

Ausserdem muss ein PRE die folgenden grundsätzlichen Anforderungen erfüllen:

  • Die Landwirtschaft ist am Projekt vorwiegend beteiligt; 

  • Das Projekt umfasst mindestens drei Teilprojekte unterschiedlicher Ausrichtung;

  • Das Projekt als Ganzes stützt sich auf einen übergreifenden Ansatz, der die verschiedenen Teilprojekte verbindet und vernetzt; 

  • Die regionale Zusammenarbeit der Projektpartner ist über mehrere Jahre vereinbart;

  • Die Teilprojekte sind mit der Regionalentwicklung und der Raumplanung abgestimmt. 

Prozessablauf und laufende Projekte

Nachdem die Initianten ihre Projektskizze beim BLW eingereicht haben, werden die folgenden Phasen durchlaufen, bis das Projekt abgeschlossen ist:

Vorabklärung: in dieser Phase analysiert die Trägerschaft die Machbarkeit der skizzierten Ideen;

Grundlagenetappe: In dieser Phase erfolgt die Detailplanung der Teilprojekte mit Fokus auf deren Umsetzung;

Umsetzung: Diese Phase dauert maximal sechs Jahre.

In der Umsetzungsphase werden die anrechenbaren, bundesbeitragsberechtigten Kosten in der Talzone zu 34 %, in der Hügelzone und in der Bergzone I zu 37 % sowie in den Bergzonen II–IV und im Sömmerungsgebiet zu 40 % finanziert. Die Beiträge des Bundes erfolgen unter der Bedingung, dass die kantonalen Beitragszahlungen, die mindestens 80 % der Bundesbeiträge ausmachen, ausgerichtet wurden. Die Kosten der Grundlagenetappe werden gemäss dem gleichen Schema finanziert. 50 % der anrechenbaren Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Vorabklärung werden vom BLW finanziert, wobei eine Obergrenze von 20 000 Franken gilt. 

Im Jahr 2019 wurden für regionale Entwicklungsprojekte Verpflichtungen in der Höhe von 4,6 Mio. Franken eingegangen. Im selben Jahr erfolgten Zahlungen von Bundesbeiträgen in der Höhe von 7,1 Millionen Franken.

In der unten stehenden Karte und Tabelle sind alle PRE aufgeführt, die bis Ende 2019 in die Wege geleitet wurden:
 

Zoom: ab2020_pre_dt.jpg


Überblick über die im Jahr 2019 unterstützten PRE nach Phase

PhaseAnzahl
Vorabklärung10
Vorabklärung abgeschlossen2
Grundlagenetappe16
Laufende Projekte18
Abgeschlossene Projekte16
Total62

Quelle: BLW

Sten Smola, BLW, Fachbereich Raum und Strukturen, sten.smola@blw.admin.ch

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