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Finanzielle Engpässe mit der Betriebshilfe überbrücken

Die Betriebshilfe ist eine Massnahme, die dazu dient, eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu verhindern oder zu beheben oder die Betriebsaufgabe zu erleichtern. Sie wird in Form von zinslosen Darlehen gewährt. Die Betriebshilfe wirkt wie eine einzelbetriebliche, indirekte Entschuldung. 

Im Jahr 2019 gewährte der Bund in 135 Fällen insgesamt 20,34 Millionen Franken Betriebshilfedarlehen. Das durchschnittliche Darlehen beträgt 150 709 Franken und wird in 12,3 Jahren zurückbezahlt.
 

Betriebshilfedarlehen 2019

AnzahlMio. Fr.
Umfinanzierung bestehender Schulden6513,31
Überbrückung einer ausserordentlichen finanziellen Bedrängnis 686,84
Darlehen bei Betriebsaufgabe20,19
Total13520,34

Quelle: BLW


Im Jahr 2019 wurden 0,3 Millionen Franken vom Investitionshilfefonds in den Betriebshilfefonds umverteilt und 0,2 Millionen neue Kredite zur Verfügung gestellt. Seit dem Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs (NFA) entspricht die kantonale Beteiligung mindestens der Höhe der neuen Bundesmittel. Die neuen Mittel von Bund und Kantonen werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Darlehen eingesetzt. Das Umlaufvermögen des seit 1963 mit neuen Bundesmitteln und Rückzahlungen geäufneten Fonds de roulement beträgt zusammen mit den Kantonsanteilen 225,4 Millionen Franken.

Umschulungsbeihilfen für einen ausserlandwirtschaftlichen Neustart

Die Umschulungsbeihilfe ermöglicht Landwirten und Landwirtinnen eine neue Tätigkeit ausserhalb der Landwirtschaft aufzunehmen. Diese Massnahme ist im Jahr 2019 ausgelaufen. Im Berichtsjahr wurden keine Personen mehr unterstützt. 

Samuel Reusser, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung samuel.reusser@blw.admin.ch
Michael Niggli, BLW, Fachbereich Meliorationen michael.niggli@blw.admin.ch

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