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Der Bund kann Marketing-Kommunikationsmassnahmen für den Absatz von Schweizer Landwirtschaftsprodukten mit bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten unterstützen. Mindestens die Hälfte der Kosten muss durch die betroffenen Organisationen bzw. Branchenverbände selbst finanziert werden. Die Festlegung der Kommunikationsziele, die Bestimmung der Zielgruppen, die Festlegung des Eigenmitteleinsatzes und die Wirkungskontrolle sind somit in der primären Verantwortung der entsprechenden Branchenakteure. Die Unterstützung des Bundes hat subsidiären Charakter. 

Die Absatzförderungsverordnung wurde 2017 basierend auf den Ergebnissen einer externen Evaluation revidiert. Die Revision bezweckte eine Stärkung der strategischen Steuerung sowie eine stärkere Orientierung des Mittelzuteilungssystems an Leistung und Wettbewerb. Dazu wurde ein erstes Umsetzungsprogramm für die Jahre 2019 – 21 erarbeitet und ein Bonussystem für besonders förderungswürdige Projekte etabliert. Seit 2018 können zudem neben den kontinuierlichen Absatzförderungsprojekten auch ergänzende Projekte mit Innovationscharakter während höchstens vier Jahren unterstützt werden. Damit wird die Absatzförderung auch für neue Trägerschaften geöffnet.

Mittelverteilung 2019 – Erstmals mit Bonussystem 

Die Finanzhilfen wurden 2019 erstmals basierend auf dem neuen System mit Bonus für die am besten bewerteten Projekte vergeben. 

Als ergänzende Projekte wurden die Unterstützung bei der Einführung einer Mobilen Payment Lösung (TWINT) bei Direktvermarktern und der Ernährungsblog Schweizer Landwirtschaft weitergeführt. Neu wurden 2019 die Weiterentwicklung eines Breed Optimizer und Tutorials als Kundenbindung für Schweizer Genetik als ergänzende Projekte unterstützt. Einmalig wurden zudem ausgewählte Arbeiten bei der Einführung des neuen Produktionsstandards «swissmilk green», eine Strategieüberprüfung des Vermarktungskonzepts Schweizer Genetik und Zusatzmassnahmen für die Weinbranche mitfinanziert.
 

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Exportinitiative – die Mehrheit der Mittel wird für Käseexport verwendet

Seit 2014 werden Exportinitiativen in neue Märkte im Rahmen der Absatzförderungsverordnung mitfinanziert. Dabei können Kommunikations- und Marktabklärungsmassnahmen mit bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten während höchstens fünf Jahren mitfinanziert werden. 

2019 wurde der Export von Lebendvieh und Rindersperma ins Baltikum sowie Kasachstan & Tadschikistan unterstützt, sowie eine Marktabklärung zum Potenzial von Schweizer Schweine-Genetik im italienischen Schweinemarkt mitfinanziert. Exportinitiativen für Käse wurden im asiatischen Raum (Südkorea, Thailand), in Skandinavien (Dänemark, Norwegen), in Kanada, Australien, Südafrika, Polen und Israel und den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstützt. Neu hinzugekommen sind 2019 die Zielmärkte Mexiko und Brasilien. 

Martina De Paola, BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, martina.depaola@blw.admin.ch

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