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Auf einen mild-trockenen Februar 2019 folgten in der ersten Märzhälfte wiederholt Niederschläge, wodurch die Zuckerrübenaussaat grösstenteils Ende März erfolgte. Mit 17 555 Hektaren ist die Zuckerrübenfläche im Vorjahresvergleich neuerlich gesunken. Dank günstigerer Witterungsbedingungen stieg die Zuckerrübenproduktion gegenüber 2018 um 15 % auf 1,5 Millionen Tonnen, woraus 239 000 Tonnen Zucker hergestellt wurden.
 

Landwirtschaftliche Nutzfläche nach Nutzungsarten


Produktion

EU-Zuckerpreis mit steigendem Trend

Seit 2005 wird der zwischen der EU und der Schweiz vereinbarte gegenseitige Verzicht auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen umgesetzt (sogenannte Doppelnulllösung). Die Doppelnulllösung erfordert, dass sich die Zuckerpreise in der EU und in der Schweiz auf vergleichbarem Niveau bewegen. Damit ist sichergestellt, dass inländische zuckerverarbeitende Lebensmittelhersteller auf ihren Absatzmärkten in der EU und in der Schweiz nicht benachteiligt sind gegenüber ihren Mitbewerbern aus der EU. Seit 2006 bemisst die Schweiz daher den Grenzschutz für in Reinform importierten Zucker so, dass der Preis für importierten Zucker zuzüglich Grenzschutz in etwa dem EU-Marktpreis entspricht. Das BLW überprüft den Grenzschutz für Zucker monatlich und nimmt Änderungen vor, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ergänzend zum Grenzschutz stützt der Bund die inländische Zuckerproduktion über Finanzhilfen. Bis 2008 richtete der Bund für die Erfüllung des im Landwirtschaftsgesetz verankerten Verarbeitungsauftrags Finanzhilfen an die heutige Schweizer Zucker AG aus. Seit 2009 entgeltet der Bund nur noch Flächenbeiträge an die Zuckerrübenpflanzer – analog der Direktzahlungen über die Kantone.

Die EU hat in den Jahren 2006 bis 2009 ihre Zuckermarktordnung reformiert und die Produktions- und Exportquote für Zucker Ende September 2017 aufgehoben. Mit der Liberalisierung des Zuckermarktes näherte sich der EU-Zuckerpreis dem Weltmarktpreis an. Weil der EU-Zuckerpreis den Zielpreis für importierten Zucker darstellt, reduzierte sich in der Folge der Schweizer Grenzschutz, der Preis für importierten Zucker und damit auch der Preis für Schweizer Zucker.

Wie die übrige Wirtschaft ist auch die inländische Zuckerproduktion von der Entwicklung des Wechselkurses zum Euro betroffen. Die aktuellen Zuckerpreise am Weltmarkt und in der EU in Verbindung mit der Wechselkursentwicklung haben den Preis für importierten Zucker seit 2006 rund halbiert. Seit Herbst 2019 zeigen die Zuckerpreise wieder einen leicht steigenden Trend.

Angesichts des herausfordernden Umfelds und der im Vorverfahren vom Parlament gutgeheissenen parlamentarischen Initiative 15.479 beschloss der Bundesrat die Stützung der Zuckerwirtschaft befristet zu erhöhen, um ihr Zeit zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit einzuräumen: seit Januar 2019 bis Ende September 2021 gilt ein Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 kg Zucker und bis Ende 2021 ist der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung um 300 Franken auf 2100 Franken pro Hektare und Jahr erhöht.
 

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Zuckerimporte stabilisieren sich

Die Importe von Rohr- und Rübenzucker sowie reiner Saccharose, in festem Zustand, (Zolltarifnummer 1701) belaufen sich in den letzten Jahren auf rund 80 000 Tonnen pro Jahr. In den Jahren 2013 und 2014 wurden wie in der vorausgegangenen Dekade weit höhere Mengen importiert. Diese lassen sich durch den grösseren Abstand der Zuckerpreise am Welt- und EU-Markt erklären, der den Import von Zucker und dessen Wiederexport in Form von Getränkegrundstoffen begünstigte.

Grösstenteils erfolgen Zuckerimporte aus Frankreich und Deutschland. In Abhängigkeit der Preise wurden grössere Mengen auch aus der Tschechischen Republik, Österreich und Polen eingeführt. Importierter Rohrzucker stammt zumeist aus Paraguay und Kolumbien.

Die mittleren Preise (unverzollt) weisen bei insgesamt sinkender Tendenz Hochpunkte in den Jahren 2011/12 sowie 2017/18 auf. Preisvariationen lassen sich insbesondere auf die Entwicklung des Weltmarktpreises sowie unterschiedliche Qualitäten, Jahresbezugsmengen, Mengen pro Charge und Kontrahierungszeitpunkte zurückführen. Geringe Importmengen gehen oftmals mit hohen Preisen einher, weshalb ihnen bezüglich Rohstoffpreis nur eine untergeordnete Aussagekraft beigemessen werden kann.
 

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Aussenhandel

Hans-Ulrich Tagmann, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, hans-ulrich.tagmann@blw.admin.ch

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