Vollzug
Kontrollen
Der Bundesrat hat in der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben bestimmt, dass jeder direktzahlungsberechtigte Betrieb innerhalb von vier Jahren mindestens einmal kontrolliert werden muss. In solchen Grundkontrollen werden der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) und alle angemeldeten Programme überprüft. Davon abweichend gilt für die Programme «Landschaftsqualität», «Vernetzung» und «Biodiversität Qualitätsstufe II» sowie für die Sömmerung ein Zeitraum von acht Jahren. Betriebe, die gegen Bestimmungen verstossen, werden sanktioniert.
Im Jahr 2019 erhielten insgesamt 43 940 Ganzjahresbetriebe und 6789 Sömmerungsbetriebe Direktzahlungen. Auf 8036 Ganzjahres- (18 %) und 612 Sömmerungsbetrieben (9 %) wurden Bestimmungen (inkl. Tierschutz) nicht vollständig erfüllt und deshalb von den Kontrolleuren und Kontrolleurinnen Mängel beanstandet. Diese Mängel führten im Jahr 2019 zu Direktzahlungskürzungen von insgesamt 9,4 Millionen Franken bei Ganzjahresbetrieben und rund 771 000 Franken bei Sömmerungsbetrieben. Im Durchschnitt belief sich die Kürzung pro sanktioniertem Ganzjahresbetrieb auf 1170 Franken. Der Anteil der Ganzjahresbetriebe mit Kürzungen nahm um 1%-Punkt auf 18 % zu. Im Durchschnitt belief sich die Kürzung pro sanktioniertem Sömmerungsbetrieb auf 1261 Franken. Der Anteil der Sömmerungsbetriebe mit Kürzungen liegt im Vergleich zu 2018 um 5%-Punkte höher bei 9 %. Diese Ergebnisse basieren auf dem Agrarinformationssystem AGIS, an das die Kantone das Total der Kürzungen pro Betrieb übermitteln. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kürzungen bei den Ganzjahresbetrieben pro Kanton.
Die nächste Tabelle gibt einen Überblick über die Kürzungen bei den Sömmerungsbetrieben in den Kantonen.
Acontrol enthält die detaillierten Ergebnisse jeder einzelnen Kontrolle in der Primärproduktion. Im Jahr 2019 hat sich die Qualität der Daten im Zusammenhang mit den Direktzahlungskontrollen gegenüber 2018 weiter verbessert. Im Bereich der biologischen Landwirtschaft sowie der Ressourceneffizienz wurden im 2019 mehr Kontrolldaten an Acontrol geliefert als im Vorjahr. Die gute und enge Zusammenarbeit zwischen dem BLW und den Kantonen wird sich auch im nächsten Jahr positiv auf die Qualität der Daten auswirken. Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Auszug der Kontrolldaten 2019 aus Acontrol.
* ohne die Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz. Die Anzahl Betriebe für BTS, RAUS und REB umfasst alle Betriebe, die mindestens an einem der in diesen Bereichen möglichen Programme teilnehmen.
Bei einer Kontrolle auf dem Betrieb können mehrere Kontrollbereiche kombiniert überprüft werden, d. h. verschiedene Bereiche wie der ÖLN und das Tierwohl (BTS und/oder RAUS) können gleichzeitig kontrolliert werden, müssen es jedoch nicht. Wenn ein Kontrolleur auf einem Betrieb Mängel feststellt, kann es zum Beispiel aufgrund einer dadurch einberufenen Nachkontrolle vorkommen, dass dieser Betrieb mehr als eine Kontrolle pro Jahr erfährt. Deshalb ist bei einigen Kontrollbereichen die Anzahl der Kontrollen leicht höher als die Anzahl der kontrollierten Betriebe.
Im Jahr 2019 wurde die Erfüllung der Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) bei 32 % der direktzahlungsberechtigten Betriebe, der Ressourceneffizienzbeiträge bei 29 % und der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion (GMF) bei 29 % der Betriebe kontrolliert. Bei den Tierwohlprogrammen BTS und RAUS wurden auf rund 53 % der Betriebe Kontrollen durchgeführt. 34 % dieser Tierwohlkontrollen erfolgten unangemeldet, womit die minimale Anforderung von 10 % deutlich übertroffen wurde. Der Anteil der kontrollierten Betriebe, die Mängel aufwiesen, bewegt sich zwischen 4 % (GMF) und 15 % (ÖLN). Detaillierte Tabellen mit Angaben zu den Kontrollen nach Kanton sind am Schluss des Artikels aufgeführt.
Die Bestimmungen zur Sömmerung (ohne Tierschutz) wurden im Jahr 2019 auf 1074 Betrieben und damit bei rund 16 % der Sömmerungsbetriebe kontrolliert. 14 % dieser Kontrollen wiesen Mängel auf, was Sanktionen zur Folge hatte. Gekürzt werden bei den Sömmerungsbetrieben auch Tierschutzverstösse, wenn eine Verfügung oder ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt. Aus diesem Grund erscheinen in den AGIS-Zahlen mehr Betriebe mit Kürzungen als gemäss den Acontrol-Daten.
* ohne die Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz. Die Anzahl Betriebe für BTS, RAUS und REB umfasst alle Betriebe, die mindestens an einem der in diesen Bereichen möglichen Programme teilnehmen
Die nachfolgenden Tabellen zeigen eine Übersicht über die durchgeführten Kontrollen nach Kanton und den einzelnen Kontrollbereichen.
Das BLW hat zusammen mit den Kantonen ein neues Kontrollkonzept erarbeitet, um die Aufwendungen und den Verwaltungsaufwand für die öffentlich-rechtlichen Direktzahlungskontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben zu senken und die Effektivität der Kontrollen zu verbessern. Dieses neue Konzept, das risikobasierte Kontrollsystem, wurde im 2020 eingeführt und umgesetzt.
Das neue Konzept weist folgende wesentlichen Merkmale auf:
Alle Bereiche der Direktzahlungen müssen innerhalb von acht Jahren mindestens einmal kontrolliert werden (bisher vier Jahre).
Innerhalb von acht Jahren müssen mindestens zwei Kontrollen auf dem Betrieb stattfinden. Die Kontrollen müssen zu einem Zeitpunkt im Jahr stattfinden, an dem die Bereiche effektiv und glaubwürdig kontrolliert werden können.
Grundkontrollen werden anhand weniger Fokus-Kontrollpunkte durchgeführt.
Für zusätzliche risikobasierte Kontrollen gibt es neue Vorgaben für die Kantone.
Bereiche mit festgestellten Verstössen müssen im Grundsatz im Folgejahr nochmals kontrolliert werden.
Für Bereiche mit höheren Risiken müssen neu risikobasierte Kontrollen umgesetzt werden. Die höheren Risiken werden vom BLW jährlich bezeichnet.
Mindestens 40 % der Tierwohlkontrollen müssen unangemeldet erfolgen (bisher mindestens 10 %).
Zu einer Kontrolle auf dem Betrieb gehören zwingend ein Betriebsrundgang sowie ein Augenschein der Tiere im Stall oder auf der Weide.
Kontrolleurinnen und Kontrolleure müssen auch jene festgestellten Mängel der zuständigen Vollzugsstelle melden, die nicht in ihrem Kontrollauftrag sind.
Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutztext
Im Rahmen des ÖLN ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewissen Restriktionen unterworfen. Unter bestimmten Umständen und in begründeten Fällen können Landwirte gestützt auf Ziffer 6.4 Anhang 1 der DZV Sonderbewilligungen beim kantonalen Pflanzenschutzdienst beantragen, Kulturen mit zusätzlichen Pflanzenschutzmitteln behandeln zu dürfen. 2019 wurden 2861 (Vorjahr 2230) Sonderbewilligungen für rund 12 144 Hektaren (Vorjahr 10 443 ha) landwirtschaftliche Nutzfläche erlassen. Insgesamt ist die Anzahl der erteilten Sonderbewilligungen höher als in den Vorjahren. Die Anzahl Sonderbewilligungen zur Bekämpfung der Getreidehähnchen hat zwar abgenommen, die beantragten Sonderbewilligungen zur Bekämpfung von anderen Schädlinge im Ackerbau hat jedoch signifikant zugenommen. Ein wichtiger Grund für diese Zunahme ist, wie dies bereits 2018 der Fall war, der Widerruf der Bewilligung von Saatbeizmitteln im Raps- und Zuckerrübenanbau. Die bis vor 2018 durch die systematische Wirkung des Saatbeizmittels in den Jungpflanzen erfassten Schädlinge wie Erdflöhe, werden nun durch Applikationen mittels gewöhnlichen Feldspritzen behandelt. In mehreren Kantonen des östlichen Mittellandes wurden in diesem Zusammenhang zeitlich befristete regionale Sonderbewilligungen für maximal eine Behandlung erteilt. Weiter waren wie im Vorjahr die Witterungsbedingungen für den Befall durch Kartoffelkäfer günstig, so dass Sonderbewilligungen für zusätzliche Behandlungen beantragt wurden. Die Anzahl der erteilten Sonderbewilligungen für den Einsatz von Herbizide im Spätherbst sowie gegen Getreidehähnchen im Weizenanbau ist im Vergleich zu den Vorjahren tief.
Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2019
Total | Bewilligungen | Fläche | ||
Kategorie | Anzahl Betriebe | % aller Betriebe | ha | % der totalen Fläche |
Applikationen mit Pflanzen- schutzmittel während des Winterbehandlungsverbots | 98 | 3 | 753 | 6 |
Einsatz von Insektiziden und nematiziden Granulaten | 340 | 12 | 1 414 | 12 |
Getreide: Bekämpfung der Getreidehähnchen | 49 | 2 | 298 | 2 |
Kartoffeln: Bekämpfung der Kartoffelkäfer | 403 | 14 | 1 919 | 16 |
Leguminosen, Sonnenblumen, Tabak: Bekämpfung der Blattläuse | 31 | 1 | 93 | 1 |
Übrige Schädlingsbekämpfung im Ackerbau* | 1 775 | 62 | 7 323 | 60 |
Dauergrünland: Flächen- behandlung | 30 | 1 | 135 | 1 |
Einsatz Totalherbizide | 111 | 4 | 176 | 1 |
Gemüsebau | 2 | 0 | 1 | 0 |
Obstbau | 18 | 1 | 30 | 1 |
Weinbau | 4 | 0 | 2 | 0 |
Total | 2 861 | 100 | 12 144 | 100 |
* Aufgrund des hohen Schädlingsdrucks ab Mitte September im Rapsanbau wurden in mehreren Kantonen regionale Sonderbewilligungen für eine Behandlung erteilt.
Judith Flechtner, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, acontrol@blw.admin.ch (Kontrollen)
Laurent Nyffenegger, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, laurent.nyffenegger@blw.admin.ch (Sonderbewilligungen)
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