Finanzielle Mittel für Direktzahlungen
Mit der AP 14 – 17 wurden die Direktzahlungen klarer auf die Ziele der Bundesverfassung ausgerichtet. Der Bundesrat entschied für die Jahre 2018–2021, das weiterentwickelte Direktzahlungssystem im Grundsatz unverändert zu belassen und somit stabile Rahmenbedingungen über 8 Jahre zu gewährleisten. Die mit der AP 14–17 geschaffenen gesetzlichen Bestimmungen bieten eine ausreichende Grundlage, um die notwendigen Optimierungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie eine Reduktion des administrativen Aufwands und eine Verbesserung der Ressourceneffizienz auf Verordnungsstufe umzusetzen.
Das Direktzahlungssystem besteht seit dem 1. Januar 2014 aus sieben Beitragsarten, die jeweils nach der Hauptzielsetzung benannt sind. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen sind unter den entsprechenden Artikeln verfügbar:
Ausgaben
Der Bund richtete 2019 insgesamt für 1,021 Millionen ha landwirtschaftliche Nutzfläche Direktzahlungen aus. Davon sind rund 269 000 ha offene Ackerflächen, 21 000 ha Dauerkulturen, wie z.B. Reben und Obstanlagen, 716 000 ha Grünland und 15 000 ha übrige landwirtschaftliche Nutzfläche. Die offene Ackerfläche hat im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 % abgenommen. Die Trockenheit im 2018 hat dazu geführt, dass im 2019 etwas mehr Kunstwiese angelegt wurde, um die Futtervorräte wieder aufzustocken.
Die Ausgaben für die Programme Biodiversität, Landschaftsqualität, Produktionssysteme und Ressourceneffizienz haben auch 2019 leicht zugenommen. Die Biodiversitätsförderflächen (BFF) im Talgebiet liegen mit 79 000 ha deutlich über dem Ziel von 65 000 ha. Allerdings ist es notwendig, auch die nötige Qualität der BFF zu erreichen. Die Landwirtinnen und Landwirte bewirtschaften heute 42 % aller BFF als hohe Qualität und 77 % sind vernetzt.
Im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel sollen die Risiken halbiert werden. Seit 2018 sind im Rahmen des REB-Programms neue Beiträge für den Verzicht oder Teilverzicht auf Pflanzenschutzmittel bei Zuckerrüben, Obst und Reben in Kraft. 2019 wurde in diesem Programm zusätzlich ein Beitrag für die Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche eingeführt. Zudem trat für das RAUS-Programm ab dem 1. Januar 2019 ein Zusatzbeitrag für Weidegang von Jungvieh in Kraft. Bei den Sömmerungsbeiträgen führte der Bundesrat einen Milchviehbeitrag als Nachfolgelösung für die Kurzalpung von Milchvieh ein. Entsprechend werden für den Übergangsbeitrag weniger Mittel eingesetzt (siehe folgende Tabelle).
Ausgaben für Direktzahlungen
Ausgabenbereich | 2017 | 2018 | 2019 | 20201 |
Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | |
Kulturlandschaftsbeiträge | 523 | 522 | 528 | 526 |
Versorgungsicherheitsbeiträge | 1 086 | 1 084 | 1 081 | 1 085 |
Biodiversitätsbeiträge | 414 | 411 | 417 | 420 |
Landschaftsqualitätsbeitrag | 145 | 146 | 146 | 150 |
Produktionssystembeiträge | 467 | 477 | 489 | 480 |
Ressourceneffizienzbeiträge | 28 | 35 | 37 | 80 |
Beiträge für Gewässerschutz- und Ressourcen- programme (GSchG bzw. LwG Art. 77a/b) | 18 | 22 | 25 | – |
Übergangsbeitrag | 129 | 114 | 104 | 68 |
Kürzungen / Vor- und Nachzahlungen usw. | -4 | -6 | -8 | – |
Gesamt | 2 806 | 2 805 | 2 819 | 2 809 |
Anmerkung: Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahres.
1 Quelle: Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2020 – 2022 der Verwaltungseinheiten, Band 2B. Eidg. Finanzverwaltung.
Quelle: BLW
Verteilung der finanziellen Mittel
Die folgende Graphik gibt einen Überblick über die Verteilung der finanziellen Mittel aus dem Bereich Direktzahlungen.
Überblick über die Beitragsarten
Detailliertere Angaben zu den einzelnen Beitragsarten und ausbezahlten Beiträgen nach Kanton, Region und Betriebsgrösse für 2019 finden sich in folgenden Tabellen:
Übersicht Direktzahlungen nach Kantonen
Übersicht Direktzahlungen nach Regionen
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Tal- und Hügelzone)
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone I und II)
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone III und IV)
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Regionen (Tal, Hügel, Berg)
Mauro Ryser, BLW, Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung, mauro.ryser@blw.admin.ch
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