Vollzug der Einfuhrregelungen
Will ein Unternehmen landwirtschaftliche Produkte importieren, so muss es eine Reihe von Regeln beachten. Das BLW setzt sich dafür ein, die Einfuhrregelungen möglichst zu vereinfachen und den administrativen Aufwand zu senken. Nach wie vor wird bei den Regeln auf Verordnungsebene (Agrareinfuhrverordnung, AEV) und beim täglichen Vollzug darauf geachtet, dass alle Interessierten Kontingentsanteile erhalten können. Zudem möchte das BLW, dass alle Beteiligten durch elektronische Hilfs- und Informationsmittel optimal unterstützt werden.
Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperiode 2019
Ein bedeutender Teil des Vollzugs der Einfuhrregelungen ist die Verteilung der Zoll-kontingente (beschränkte Menge, die zu einem tieferen Zoll eingeführt werden kann). Bei Zollkontingenten, die nicht mit dem einfachsten Verfahren verteilt werden können (Windhund an der Grenze nach dem Prinzip «first come, first served»), wird oft das Versteigerungsverfahren angewendet.
Die detaillierten Ergebnisse der Kontingentsversteigerungen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Inländische Speisekartoffeln knapp im 2019
Der heisse Sommer hatte Auswirkungen auf die Lagerfähigkeit der Speisekartoffeln der Ernte 2018. Gestützt auf die Lagerbestandserhebung von Ende Februar 2019 stellte der Kartoffelhandel fest, dass viele Lagerkartoffeln nicht mehr für den Frisch-konsum geeignet waren und aussortiert werden mussten. Die Händler kamen zum Schluss, dass die Lager von Schweizer Ware nicht ausreichen würden, um den Bedarf bis zur neuen Kartoffelernte zu decken.
Reichen Importe innerhalb von Zollkontingenten zusammen mit der Inlandproduktion nicht aus, um den Marktbedarf zu decken, kann der Bundesrat, oder je nach Produkt auch das BLW, die Kontingente erhöhen. Auf Antrag der gesamten Kartoffelbranche erhöhte das BLW im 2019 das Teilzollkontingent Speisekartoffeln von 6500 Tonnen vorübergehend um 3500 auf 10000 Tonnen, so dass eine konstante Marktversorgung mit Speisekartoffeln sichergestellt werden konnte.
Seit 1. Januar 2020 gelten neue Vereinfachungen
Die wichtigste und lang erwartete Vereinfachung ist, dass das Ausnützungsrecht für Kontingentsanteile mehrmals weitergegeben werden kann. Dies wurde von Branchen-organisationen und Marktteilnehmern seit längerer Zeit gefordert. Die Neuregelung betrifft sowohl Weitergaben in Kilogramm wie auch in Prozent. Auch der Eingabeter-min für die Meldung der Inlandleistung bei Kartoffeln wurde angepasst und ist jetzt auf den letzten Werktag im September festgelegt.
Vereinfacht wurde auch die Einfuhr von Schnittblumen, Obstgehölzen, Saatgetreide und Sämereien. In diesen Marktordnungen hat der Bundesrat die Einfuhrbewilligungs-pflicht abgeschafft, was eine bedeutende Vereinfachung darstellt. In diesem Zusam-menhang kann es zu zeitraubenden Problemen bei der Einfuhrabfertigung kommen. So sind beispielsweise die hinterlegten Adressen manchmal nicht mehr aktuell, was zu einer Rückweisung der Zollanmeldung und im schlimmsten Fall zu Wartezeiten an der Grenze führen kann. Dank der Aufhebung der Bewilligungspflicht konnten die Einfuhr-gebühren bei Schnittblumen abgeschafft werden. Damit konnten die Firmen nicht nur administrativ, sondern auch finanziell entlastet werden.
Die Digitalisierung schreitet voran
Bereits seit über einem Jahrzehnt stehen unseren Kundinnen und Kunden Internet-anwendungen zur Verfügung, um Kontingentsanteile zu ersteigern oder weiterzu-geben. Zudem werden alle nötigen Informationen regelmässig auf unserer Homepage publiziert oder mit Newslettern direkt den Interessierten mitgeteilt. Da im BLW seit Längerem keine Faxgeräte mehr vorhanden sind und diese Übertragungsmöglichkeit nicht mehr zeitgemäss ist, wurde die Eingabe via Fax aufgehoben.
Um Doppelspurigkeiten zu eliminieren, hat der Bundesrat beschlossen, dass Versteigerungen nur noch auf der Webseite des BLW und via E-Mail bekannt gemacht werden und nicht zusätzlich noch im Schweizerischen Handelsamtsblatt.
Aus 3 mach 1 – die Importapplikationen werden erneuert
Mitte der 2000er-Jahre hat das BLW die Internetanwendungen eVersteigerung und AEV14online erstellt. Beide müssen ersetzt werden und auch die BLW-intern verwendete Software erfüllt nicht mehr alle Bedingungen der Bundesverwaltung an eine zeitgemässe Informatik. Deshalb hat das BLW beschlossen, ein Projekt zu starten, um alle drei Anwendungen in einer zusammenzufassen. Sie trägt den Namen eKontingente und wird im Rahmen des Projekts RIA (Redesign Informatik Applika-tionen) mit Hilfe von externen Informatikfirmen erstellt. Das Projekt RIA wurde im 2019 gestartet und wird voraussichtlich bis 2023 dauern, da auch noch Schnittstellen zu externen Stellen wie dem Zoll erneuert werden müssen.
Nur noch eine Nummer bei der Zollverwaltung und dem BLW für Importe
Im Zusammenhang mit den Projekten RIA des BLW und DaziT der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) hat das BLW beschlossen, für den Wirrwarr mit den Nummern für Generaleinfuhrbewilligungen (GEB-Nummern) eine zeitgemässere Lösung zu finden. Das Ziel ist erreicht, wenn alle Importeure von landwirtschaftlichen Produkten sowohl beim BLW wie auch bei der EZV nur noch eine Nummer benötigen. Im Moment müssen die Importeure noch diverse GEB-Nummern präsent haben, um verschiedene Waren-gruppen einführen zu können. Der Teil «Einheitliche Nummer» von RIA ist ebenfalls gekoppelt mit dem Projekt Stammdatenverwaltung der Bundesverwaltung und dem Projekt Superb (Modernisierung von SAP) des Finanzdepartements. Gemäss aktueller Planung sollten alle beteiligten Systeme und Module per 2023 ihre Stammdaten aus der zentralen Adressverwaltung des Bundes beziehen. Dies hätte den Vorteil, dass nur noch ein System mit Adressen gepflegt werden muss. Zudem hat der Bundesrat schon vor längerer Zeit beschlossen, dass Firmen nur noch eine Nummer im Verkehr mit den Behörden benutzen sollten und deshalb die Unternehmensidentifikationsnummer UID eingeführt. Derzeit prüft das BLW mit der EZV, ob zukünftig die UID bzw. die Geschäfts-partner-ID, die im Rahmen von Superb benutzt wird, die GEB-Nummern ablösen kann.
Reto Strebel, BLW, Fachbereich Ein- und Ausfuhr, reto.strebel@blw.admin.ch
Mein Agrarbericht
Auswahl:
Stellen Sie sich Ihren eigenen Agrarbericht zusammen. Eine Übersicht aller Artikel finden Sie unter «Service».