GVO in importiertem Saatgut
Die Agrareinfuhrverordnung (AEV, SR 916.01) wurde anfangs 2020 geändert. Seit dem 1. Januar 2020 ist für Getreide und Ackerfrüchte zur Aussaat keine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) mehr nötig. Das betrifft namentlich die Einfuhr von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Triticale, Soja, Raps, Rübsen, Zucker- und Runkelrüben sowie Baumwolle. Somit müssen Importeure Saatgutposten von Mais, Soja, Raps, Rübsen und Rüben für eine mögliche Probenahme zur Analyse von GVO-Verunreinigungen nicht mehr melden. Mit der Branche wurde jedoch vereinbart, dass Importe weiterhin dem BLW gemeldet werden (vgl. Artikel 14a Vermehrungsmaterial-Verordnung, SR 916. 151)
GVO-Kontrollkampagne 2019 erfolgreich
Im Jahre 2019 enthielt kein analysierter Saatgutposten Spuren von gentechnisch veränderten Organismen. Dies obwohl die Kampagne zur Kontrolle des importierten Saatgutes von Luzerne und Straussgras (Agrostis stolonifera) weiter ausgedehnt wurde. Das ist als ein Erfolg zu werten, denn diese beiden Arten gelten bekanntlich als mögliche Einschleppungspfade für GVO. Die Schweiz importiert nämlich oft Saatgut aus Nordamerika, wo genetisch veränderte Luzerne und genetisch verändertes Straussgras zugelassen sind.
Zusammenfassung der Kontrollen 2019
Mais | Raps | Soja | Rübe | Luzerne/Straussgras | |
Anzahl gemeldeter Posten | 478 | 46 | 19 | 8 | 22 |
Anzahl kontrollierter Posten | 14 | 3 | 5 | 0 | 22 |
Anzahl positiver Posten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Quelle: BLW
BLW, Fachbereich Genetische Ressourcen und Technologien, genres@blw.admin.ch
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